05.03.2009
Umweltministerin Tanja Gönner greift Initiative des Regionalverbands auf
In einem Schreiben vom 02.03.2009 an Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee erkundigt sich die Umweltministerin Tanja Gönner nach dem dortigen Stand der Überprüfung des Schienenbonus.
„Die Frage der Neubewertung sollte unbedingt zügig vorangebracht werden,“ fordert die Ministerin und weist darauf hin, dass „seit längerem Zweifel bestehen, ob der Schienenbonus gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Schienenverkehrslärms auf den Schlaf gerechtfertigt ist.“ Bereits im Mai 2005 habe sich die Umweltministerkonferenz für eine realitätsnahe Abbildung der Geräuscheinwirkungen durch die Rechenvorschrift (Schall 03) ausgesprochen. Dem Beschluss lag ein Bericht des Länderausschusses für Immissionsschutz zu Grunde, in dem herausgestellt wurde, dass u.a. der Überprüfung der Berechtigung des Schienenbonus hohe Bedeutung beigemessen wird. Auch die Verkehrsministerkonferenz hatte im Oktober 2008 ihre Bitte erneuert, eine Neubewertung des Schienenbonus unter dem Gesichtspunkt der Auswirkungen des Schienenverkehrslärm auf die Gesundheit der Menschen vorzunehmen.
Ausdrücklich begrüßt die Ministerin, dass der Regionalverband die Initiative ergriffen hat, nachdem vom Bundesverkehrsministerium immer noch keine Ergebnisse von Studien zur Untersuchung gesundheitlicher Auswirkungen von Schienenverkehrslärm vorliegen.
Verbandsvorsitzender Otto Neideck dankt der Ministerin, dass sie nun die Initiative des Regionalverbandes aufgegriffen hat. Er erinnert an die Zusage des Bundesverkehrsministeriums vom Frühjahr 2006, den Schienenbonus überprüfen zu lassen. Warum dies bisher nicht erfolgt ist, könne man nur vermuten. „Aber es drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass das Bundesministerium dies verschleppen will, um möglichst die anhängigen Planfeststellungsverfahren noch mit dem Schienenbonus zu einem rechtskräftigen Ende zu bringen“, so der Verbandvorsitzende.
Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass die Verbandsversammlung im Dezember 2008 die Universität Freiburg beauftragt hat, die Haltbarkeit des Schienenbonus wissenschaftlich zu überprüfen. „ Sollten die von Wissenschaftlern bereits geäußerten Zweifel sich als sogenannter Stand der Wissenschaft erweisen, würde das Bundesverwaltungsgericht den Schienenbonus und damit auch die Planfeststellungsbeschlüsse mit der Konsequenz einer völligen Neuplanung aufheben,“ so Karlin.
Hinweis: Zur Ermittlung des erforderlichen Lärmschutzes wird in Planfeststellungsunterlagen der sogenannte Schienenbonus (gem. Anlage 2 zur 16. BImSchV) in Höhe von minus 5 dB(A) abgezogen. Dieser Schienenbonus beruht auf sozialwissenschaftlichen Studien aus den 70er-/80er-Jahren.
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