Als europäische Verkehrsdrehscheibe muss die Region Südlicher Oberrhein entlang der Rheintalbahn Transitverkehre verkraften, die durch das wirtschaftliche Zusammenwachsen Europas dramatisch zunehmen. Ziel ist, weitere Anteile des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu verlagern. In diesem Zusammenhang muss die Rheintalbahn zukünftig durch den Bau des 3. und 4. Gleises ihrer Funktion als Zulaufstrecke für die NEAT (Neue Europäische Alpen Transversale) durch die Schweiz gerecht werden. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein setzt sich daher im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung für den zügigen menschen- und umweltverträglichen Ausbau des Jahrhundertprojektes "Rheintalbahn" ein.
Projektbeirat "Rheintalbahn"
Aufgrund der zahlreichen Einwendungen gegen den Aus- und Neubau der Rheintalbahn und der intensiven Debatten um die richtige Trassenführung, verständigten sich Bund und Land im Juli 2009 auf die Einrichtung eines Projektbeirats.
Dem Projektbeirat gehören nach Angaben des Innenministeriums von Baden-Württemberg an: je ein Vertreter von Bundesverkehrsministerium, Eisenbahnbundesamt und der DB-Netz AG, Ministerin Tanja Gönner und Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer als Vertreter des Landes Baden-Württemberg, Regierungspräsident Julian Würtenberger, die Landräte Dorothea Störr-Ritter (Breisgau-Hochschwarzwald), Frank Scherer (Ortenau), Hanno Hurth (Emmendingen), Walter Schneider (Lörrach) sowie die Regionalverbandsvorsitzenden Otto Neideck (Südlicher Oberrhein) und Tilman Bollacher (Hochrhein-Bodensee) und ein Vertreter der IG Bohr (Interessengemeinschaft Bahnprotest an Ober- und Hochrhein).
Wesentliche Ergebnisse der konstituierenden Sitzung des Prokjektbeirats "Rheintalbahn" am 05.10.2009 in Berlin für die weitere Vorgehensweise:
Die Beiratsmitglieder verständigten sich einvernehmlich darauf, dass
Als erstes soll die Trassentieferlegung bei Weil am Rhein und die Anbindung des Katzenbergtunnels erörtert werden (PfA 9.1 und 9.2) (Cluster 1).
Priorität 2 sind Lärmschutzforderungen, bei denen die Trassenführung nicht in Frage gestellt wird (PfA 8.1 und 8.2) (Cluster 2).
Die Strecken Offenburg-Riegel mit dem Offenburger Tunnel und der autobahnparallelen Trassenalternative (PfA 7.1 - PfA 8.0) und durchs Markgräflerland - der Bürgertrasse- (PfA 8.3 - PfA 9.0) gehören zur dritten Prioritätenordnung (Cluster 3).
Zu den Abschnitten wurden Arbeitsausschüsse gebildet, in die Vertreter der jeweils betroffenen Städte und Gemeinden berufen wurden. Deren Interessen werden im Projektbeirat von den Repräsentanten der Landkreise und Regionalverbände wahrgenommen. Insgesamt wurden drei Arbeitskreise zu den Clustern 1-3 gebildet.
Forderungen der Region Südlicher Oberrhein zum Ausbau der Rheintalbahn: (Übersichtskarte 2,3 MB)
Planfeststellungsverfahren
Mit der Raumstruktur steht und fällt der Verkehr und mit dem Verkehr steht und fällt die Raumstruktur. Die Regionalplanung ist hier als zuständige Planungsinstanz auf der Ebene der Region gefragt. Daher thematisiert der Regionalverband Südlicher Oberrhein in den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Rheintalbahn die regionalbedeutsamen Aspekte:
Regionale Impulse - Schienenverkehrslärm
Aus der intensiven Beschäftigung der Regionalverbände mit der Raumwirkung der Rheintalbahn sowie der Raumentwicklung haben sich weitere Aktivitäten auch auf politischer Ebene ergeben. Dabei haben die Fragen des Lärmschutzes eine maßgebliche bedeutung für die regionale Akzeptanz dieses "Jahrhundertbauwerkes".
Zur Umsetzung und weiteren fachlichen Fundierung der Beschlüsse zu den Planfeststellungs-abschnitten organisierte die Verbandsgeschäftsstelle ein öffentliches Hearing am 18.11.2005 in Bad Krozingen zum Thema "Lärm entlang der Aus- und Neubaustrecke Rheintalbahn".
Bundesweit anerkannte Experten diskutierten lärmtechnische, lärmmedizinische und juristische Gesichtspunkte entlang von Schienenwegen und waren sich einig: Die technische Ausüstung des Rollenden Materials ist ebenso wie die bisherige Sonderstellung der Eisenbahn bei der Bemessung des Lärmschutzes nicht mehr zeitgemäß.
Mit einem breiten Schulterschluss aller politischen Kräfte der Region wurden Forderungen als "Botschaft" von Bad Krozingen (2005) verabschiedet:
Zur Ermittlung des erforderlichen Lärmschutzes wird in den Planfeststellungsunterlagen der sogenannte Schienenbonus in Höhe von minus 5 dB (A) abgezogen. Dieser Schienenbonus beruht auf sozialwissenschaftlichen Studien aus den 70er-/80er-Jahren, nach denen Schienenlärm weniger störend empfunden wird als Straßenlärm. Im Januar 2006 sagte das Bundesverkehrsministerium zu, die Berechtigung des Schienenbonus unter dem Gesichtspunkt der gesundheitliche Auswirkungen des Schienenbonus im Lichte neuer Lärmwirkungsforschungen zu überprüfen. Ergebnisse hat das Ministerium - auch nach Erinnerung durch die Region am Oberrhein - bislang nicht vorgelegt.
Im Dezember 2006 wurde auf Initiative der Regionalverbände Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee sowie der IG Bohr durch Prof. Reinhard Sparwasser (Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) ein Vorschlag für die Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BIMSchV) ausgearbeitet. Mit dieser Expertise (Anlage) wird das Ziel verfolgt, den Gesundheitsschutz schienenlärmbetroffener Anwohner zu gewährleisten. Im Februar 2007 hat das Bundesverkehrsministerium eine eingehende Prüfung zugesagt - bislang ohne Ergebnis.
Zuletzt weist das Bundesverkehrsministerium in einem Schreiben vom 26.11.2008darauf hin, die Bundesregierung werde "den Erkenntnisstand der Lärmwirkungsforschung in diesem Sektor mit hoher Aufmerksamkeit beobachten."
Dagegen belegen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus verschiedenen Studien der Jahre 2006 bis 2008, dass Schienenlärm für die Nacht sogar eine höhere - auch gesundheitsrelevante - Störwirkung entfaltet als der Flug- oder Straßenverkehrslärm.
Aufgrund der bisherigen (Ent-)Haltung des Bundesverkehrsministeriums war zunehmend der Eindruck entstanden, dass es die Überprüfung des Schienenbonus weiter verschleppen will, um möglichst anhängigen Planfeststellungsverfahren noch mit dem Schienenbonus zu einem rechtskräftigen Ende zu bringen.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Regionalverband Südlicher Oberrhein das Universitätsklinikum Freiburg - Institut Umweltmedizin und Krankenhaushygiene - "eine Evaluierung der gesundheitlichen Wirkungen bei Exposition gegenüber Schienenlärm unter besonderer Berücksichtigung der DB-Trasse Basel - Offenburg (und der Haltbarkeit des Schienenbonus)" zu erarbeiten (Sitzungsvorlage DS VVS 14/08).
In der Planungsausschusssitzung vom 26.11.2009 wurden die ersten Projektergebnisse vorgestellt.
Die vom Regionalverband Südlicher Oberrhein beauftragte Meta-Studie des Universitätsklinikums Freiburg kommt zu dem wissenschaftlichen Schluss, dass der Schienenbonus bei Neubaustrecken keine Anwendung finden könne. Ferner bedarf es eines adäquateren Vergleichs als den eines Mittelungspegels zur Beurteilung der Belästigung durch Schienenlärm.
Am 27. August 2009 hatte Bundes-Verkehrsminister Tiefensee das "Nationale Verkehrslärmschutzpaket II" der Öffentlichkeit vorgestellt und sah weiterhin keinen Anlass, den Schienenbonus zu überprüfen.
Mit der neuen Bundesregierung scheint sich hier nun ein Kurswechsel abzuzeichnen:
"Die Akzeptanz für einen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur hängt entscheidend davon ab, dass die Lärmbelastung der Bevölkerung reduziert wird. Wir wollen deshalb den Lärmschutz ausweiten. Dazu wollen wir den Schienenbonus schrittweise reduzieren mit dem Ziel, ihn ganz abzuschaffen. Gleichzeitig wollen wir eine lärmabhängige Trassenpreisgestaltung bei der Bahn" (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009). Eine eindeutige Aussage zur Terminierung der vollständigen Abschaffung des Schienenbonus sowie deren Kosten kann zurzeit von der Bundesregierung nicht getroffen werden (Bundestagsdrucksache 2638).
Am 30.04.2010 richtete der Regionalverband Südlicher Oberrhein zusammen mit dem Universitätskli-nikum Freiburg den Zweiten Schienenlärmkongress aus. Ziel der Veranstaltung – wie auch des Ersten Schienenlärmkongresses im Juli 2008 – war es, aktuelle Fragen zum Schienenlärm und insbesondere zum Schienenbonus unter lärmmedizinischen, technischen, juristischen und politischen Gesichtspunkten zu beleuchten und zu diskutieren. Diesen schwierigen Anforderungen stellten sich hochrangige Vertreter aus Wissenschaft und Politik. Die Vielgestaltigkeit und Aktualität des Themas spiegelte sich auch in der Zusammensetzung des Auditoriums wider: Neben Vertretern unterschiedlicher Wissenschaftsdisziplinen, der Politik, der Verwaltung, der Justiz und der Anwaltschaft waren auch zahlreiche von Schienenlärm betroffene Bürger in die fast vollbesetzte Aula der Universität gekommen.
Pressemitteilung vom 30.04.2010
Tagungsprogramm und Vorträge
Studie über die gesundheitlichen Folgen von Schienenlärm
Bezugsformular
Für den Regionalverband Südlicher Oberrhein gilt es, den eingeschlagenen Weg im Interesse der an den Schienenwegen lebenden Menschen weiter konsequent zu verfolgen. Der Ausgestaltung des Lärmschutzes entlang der Trasse kommt eine entscheidende Rolle für die regionale und lokale Akzeptanz des Gesamtprojektes "Aus- und Neubau der Rheintalbahn" zu.
Trassenvarianten
Im Mai 2008 präsentierte die DB AG eine Variantenuntersuchung für den Bereich Offenburg bis Riegel. In dieser Untersuchung wird die sog. Antragstrasse der DB AG mit verschiedenen Trassenvarianten - die auf Initiative und Kosten der betroffenen Städte und Gemeinden entwickelt wurden - verglichen und bewertet. Entsprechend der Beschlusslage des Planungsausschusses vom 19.06.2008 (Sitzungsvorlage DS PlA 03/08) hat ein interdisziplinäres Gutachterteam am 17.09.2008 dem Regionalverband Südlicher Oberrhein seine "Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Variantenuntersuchung des Ausbaus der Rheintalbahn im Abschnitt Offenburg - Riegel vorgelegt:
Gutachten vom 17.09.2008 (0,2 MB)
Anhang I Bahntechnik (0,6 MB)
Anhang II Schalltechnik (1,0 MB)
Anhang III Lokale Betroffenheit (4,4 MB)
Die Erkenntnisse der Gutachter zeigen, dass die DB-Variantenuntersuchung in einigen Bereichen fachliche Defizite aufweist und damit keine geeignete Grundlage für eine abschließende Bewertung darstellt.
Es bedurfte daher einer regionalpolitischen Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Trassenvarianten.
Die Region Südlicher Oberrhein hat sich am 09.10.2008 bezüglich der autobahnparallelen Trassenführung mit deutlicher Mehrheit - 83 % - positioniert, damit ist es der Landesregierung sowie den MdBs und MdLs der Region möglich, gegenüber der Bundesregierung und der DB AG eine insgesamt menschengerechtere, weil erheblich lärmärmere Trassenvariante einzufordern.
Die Region Südlicher Oberrhein fordert eine 2-gleisige Trassenführung entlang der BAB A5 zwischen Offenburg und Riegel (Regionalpolitisches Votum der Verbandsversammlung vom 09.10.2008)
Der 2. Erörterungstermin für die Planfeststellungsabschnitte 7.4/8.0 (Ettenheim - Riegel) sowie 7.3 (Lahr - Mahlberg) zu dem DB-Variantenvergleich hat vom 18.11. bis 20.11.2009 in Herbolzheim stattgefunden. Die grundsätzlichen Aussagen der gutachterlichen Stellungnahme bleiben auch nach der Erörterung bestehen, da sie von DB-AG nicht plausibel wiederlegt werden konnten.
Die offenen Fragen bzw. die weiteren Untersuchungen einer autobahnparallelen Trassenvariante sind gegenstand der entsprechenden Arbeitsgruppe des Projektbeirats zu Cluster 3.
Ansprechpartnerin: Manuela Hahn
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