Der Regionalplan muss inhaltlich den aktuellen rechtlichen Bestimmungen sowie den prognostizierten sozioökonomischen Rahmenbedingungen bzw. den daraus abgeleiteten Planungsvorgaben des Landes Baden-Württemberg entsprechen. Um diesen Anforderungen langfristig gerecht zu werden, ist der Regionalplan in regelmäßigen Abständen fortzuschreiben. Nach den Regionalplänen aus den Jahren 1980 und 1995 steht nun die Erarbeitung eines Regionalplans der "Dritten Generation" mit dem Zieljahr 2025 an.
Zielvorstellung ist ein schlanker und effektiver Regionalplan, der sich auf steuerungsrelevante regionalbedeutsame Aussagen konzentriert und eine hohe Umsetzungsorientierung aufweist.
Die förmliche Einleitung des Fortschreibungsverfahrens wurde am 09. Dezember 2010 durch die Verbandsversammlung beschlossen (siehe DS VVS 10/10). Die Fortschreibung wird auch einen Umweltbericht enthalten. Parallel zur Geamtfortschreibung des Regionalplans wird der Landschaftsrahmenplan fortgeschrieben.
Eine Grundlageninformation für den Prozess der Regionalplan-Gesamtfortschreibung 2025 stellt der Regionalmonitor dar, in dem sozioökonomische Rahmenbedingungen für die gesamte Region aufgearbeitet und zusammengestellt sind. Zudem konnten im Rahmen des Forschungsprojektes FLAIR Strategien und Konzepte für eine nachhaltige Flächenentwicklung initiiert werden, deren Ergebnisse ebenfalls in die Gesamtfortschreibung einfließen sollen.
Die Gremien des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein haben bislang neben dem förmlichen Beschluss zur Einleitung des Fortschreibungsverfahrens Beschlüsse zu folgenden Plankapiteln im Rahmen der Gesamtfortschreibung gefasst:
| Regionalplankapitel | Sitzungsvorlage |
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Kapitel 1 "Ziele und Grundsätze" |
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Kapitel 3.3 "Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen" |
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Kapitel 3.4 "Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz" |
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Kapitel 3.5 "Gebiete für Rohstoffvorkommen" |
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Kapitel 4.2 "Energie" |
Ansprechpartnerin: Manuela Hahn
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