Landschaftsrahmenplan

Landschaftsrahmenplanung als verpflichtende Kernaufgabe des Regionalverbandes
Die Aufstellung und Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplans ist Pflichtaufgabe der Regionalverbände (§ 17 (3) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). In diesem Sinne stellt die Landschaftsrahmenplanung in Verbindung mit der Regionalplanung eine rechtlich verpflichtende Kernaufgabe der Regionalverbände dar, die eine Voraussetzung für die Umsetzung der in § 1 Raumordnungsgesetz vorgegebenen Leitvorstellung der "nachhaltigen Raumentwicklung" sowie für eine dauerhaft umweltgerechte räumliche Entwicklung der Region bildet.

Aufgabe und Inhalt des Landschaftsrahmenplans
Die Aussagen des Landschaftsrahmensplans sind gutachterlich und entfalten selbst keine unmittelbare Rechtswirkung. Erst nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Belangen können sie durch Übernahme in den Regionalplan eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen. Neben seiner wesentlichen Aufgabe als ökologische und freiraumplanerische Informations- und Abwägungsgrundlage für die Aufstellung und Umsetzung des Regionalplans, kommen dem Landschaftsrahmenplan als fachliches Analyse- und Planungskonzept im regionalen Maßstab folgende weitere wichtige Funktionen zu:

  • Rahmengebende Informationsgrundlage und Arbeitshilfe für die örtliche Landschaftsplanung
  • Grundlage für die Berücksichtigung der naturschutz- und freiraumbezogenen Belange des Naturschutzes bei Fachplanungen
  • Beurteilungsgrundlage für regional bedeutsame Vorhabenplanungen im Freiraum
  • Basis für weitere freiraumbezogene Entwicklungskonzepte.


Durch die Bereitstellung fundierter fachlicher Planungs- und Abwägungsgrundlagen trägt der Landschaftsrahmenplan maßgeblich zur inhaltlichen Qualität und Rechtssicherheit der räumlichen Gesamtplanung bei und entlastet die örtliche Planungsebene bei der Grundlagenermittlung.

Inhaltlich stellt der Landschaftsrahmenplan einen eigenständigen querschnittsorientierten Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege im regionalen Maßstab dar. Im Vordergrund der flächendeckenden Betrachtung stehen dabei die abiotischen und biotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild/Landschaftserleben (schutzgutübergreifender Ansatz). Wesentliche Arbeitsschritte bei der Planerstellung sind:

1. Zustandsanalyse und –bewertung der einzelnen Schutzgüter (Raumanalyse)

2. Entwicklungsziele für Schutz und Entwicklung des Freiraums (Zielkonzept)

3. Vorschläge für Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen (Planungskonzept)

Aktueller Stand der Landschaftsrahmenplanung in der Region Südlicher Oberrhein
Die Erstfassung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein wurde 1989 aufgestellt. Als ergänzende Fachgrundlage wurde vom Regionalverband 1996 ein Konzept für den Regionalen Biotopverbund vorgelegt.

Am 04.12.2003 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes beschlossen, den inzwischen dringend überarbeitungsbedürftigen Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein fortzuschreiben und mit den erforderlichen Planungsarbeiten zu beginnen. Dabei sind die zuständigen Fachbehörden in Frankreich ausdrücklich zur Mitwirkung eingeladen.

Unter anderem finden folgende thematische Schwerpunkte bei der derzeit laufenden Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein besondere Berücksichtigung:

  • Erarbeitung von fachlichen Grundlagen für die Überarbeitung bzw. gebietsscharfe Ausformung von Vorranggebieten für den Arten- und Biotopschutz
  • Erarbeitung von Regionalen Grünzügen sowie von Grünzäsuren im Rahmen der generellen Regionalplanfortschreibung
  • Beurteilungshilfen für die zukünftige Siedlungsflächenentwicklung in der Region
  • Fortentwicklung der regionalen Biotopverbundkonzeption zur räumlichen Konkretisierung des landesweiten Biotopverbundes (§ 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg) im regionalen Maßstab
  • Besondere Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes sowie des raumbezogenen Grundwasser- und Bodenschutzes
  • Bereitstellung von schutzgutbezogenen Fachgrundlagen, Bewertungsmaßstäben und Zielaussagen, insbesondere auch als Hintergrund für die künftig verpflichtende strategische Umweltprüfung von Plänen und Programmen (EG-Richtlinie 2001/42/EG).


Es ist beabsichtigt, die derzeit laufende Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein zeitnah abzuschließen, damit die Inhalte als wesentliche Grundlage für die Gesamtfort-schreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein dienen können.

Landschaftsrahmenplanung als dauerhafte Aufgabe
Auch nach Aufstellung der fortgeschriebenen Fassung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein wird die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung nicht abgeschlossen sein. Vielmehr handelt es sich um eine in enger Zusammenarbeit mit den Planungsträgern in der Region kontinuierlich und prozesshaft weiter zu entwickelnde Planungsaufgabe. Die Beratung der kommunalen Planungsträger im Hinblick auf die örtliche Landschaftsplanung sowie die neuerdings auch für die Bauleitplanung verpflichtende strategische Umweltprüfung (SUP) wird dabei einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Ansprechpartner: Klaus Dieter Schulz

 
 

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