Dokumente
Eine zusammenfassende Darstellung der erheblichen Umweltauswirkungen des Plans erfolgt entsprechend § 17 Abs. 1 UVwG im Textteil des Planentwurfs in Kap. 6.
Maßstab 1 : 100.000
Maßstab 1 : 50.000 (Blatt Nord, Blatt Süd )