Offenlageentwurf Juli 2023
Eine
zusammenfassende Darstellung der erheblichen Umweltauswirkungen des Plans
erfolgt entsprechend § 17 Abs. 1 UVwG im Textteil des
Planentwurfs in Kap. 6.
Vertiefte Angaben zu
Grundlagen und Methoden des Planwerks werden in einem separaten technischen
Dokument dokumentiert, das als Anlage zur Endfassung des Plans erstellt wird.