Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein

Die Landschaftsrahmenplanung ist eine rechtlich unverbindliche Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Ihre Aufgabe ist die Darstellung und Begründung der überörtlichen fachlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für Natur und Landschaft. Die Planinhalte werden dabei aus umwelt- und naturschutzfachlicher Perspektive entwickelt und sind nicht mit anderen Belangen und Raumnutzungsansprüchen abgewogen. Wie die Regionalplanung stellt sie eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg dar (§ 10 Abs. 1 BNatSchG und § 11 Abs. 2 NatSchG). Als umwelt- und freiraumbezogene Abwägungsgrundlage für die Regionalplanung, aber auch als Informations- und Arbeitsgrundlage für kommunale Planungen, Fach- und Vorhabenplanungen sowie Fachverwaltungen wendet sich der Landschaftsrahmenplan an ein breites Spektrum von Akteuren.

Inhalt und Aufgaben des Landschaftsrahmenplans

Im Mittelpunkt des Landschaftsrahmenplans stehen die raumbezogenen Aspekte von Umwelt, Natur und Landschaft sowohl bezüglich ihrer belebten als auch unbelebten Teile. Der regionalen Planungsebene entsprechend erfolgt dabei eine großräumige, überörtliche Betrachtung im Maßstab 1 : 50.000.

Inhaltlich gliedert sich der Landschaftsrahmenplan in die Teile:

  • Raumanalyse: Bestandsaufnahme und –bewertung des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft in der Region,
  • Zielkonzept: Darstellung und Begründung der für die Region konkretisierten fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Maßnahmenkonzept: Darstellung der Schwerpunkte und Potenziale für Entwicklungsmaßnahmen in ausgewählten Handlungsfeldern.

Als gutachterlicher Fachplan bietet der Landschaftsrahmenplan ein umfassendes Angebot an Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen zu einem breiten Spektrum raumbezogener Aspekte von Natur und Landschaft. Mit seinem überörtlichen Fokus kann er vertiefende örtliche Betrachtungen nicht ersetzen, hierfür aber orientierende Grundlagen bereitstellen. Über seine Grundlagenfunktion für die Regionalplanung hinaus besitzt der Landschaftsrahmenplan vor allem Bedeutung als

  • rahmengebende Grundlage und Arbeitshilfe für die örtliche Landschaftsplanung, die Bauleitplanung (mit zugehörigen Umweltprüfungen) sowie für weitere Aufgaben der kommunalen Planungsträger, wie beispielsweise kommunale Biotopverbundpläne,
  • Beurteilungsgrundlage für Umweltauswirkungen raumbedeutsamer (Groß-) Vorhaben,
  • Fachgrundlage für vertiefende thematische Maßnahmenkonzepte sowie unterschiedliche Aufgaben der Umweltverwaltung und Fachplanungsträger.

Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans

Die inzwischen veraltete und nicht mehr den inhaltlichen Anforderungen entsprechende Erstfassung des Landschaftsrahmplans Südlicher Oberrhein wurde 1989 veröffentlicht.

Am 20.07.2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein den Entwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein sowie die Durchführung des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dieses förmliche Verfahren umfasst entsprechend § 11 Abs 2 NatSchG i. V. m. § 12 Abs. 2ff LplG eine Beteiligung

  • der Städte und Gemeinden, der übrigen Träger der Bauleitplanung, der Landkreise und der benachbarten Regionalverbände,

  • der Träger öffentlicher Belange,

  • der anerkannten Naturschutzvereinigungen,

  • der in ihrem Aufgabenbereich berührten Verbände und Vereinigungen,

  • der französischen Behörden sowie

  • der Öffentlichkeit.


Die Beteiligung und Rückäußerungsmöglichkeiterstreckt sich auf den Zeitraum vom 28.08.2023 bis einschließlich 27.10.2023.

Die Dokumente des Planentwurfs sowie eine Kurzfassung in Deutsch und Französisch finden Sie hier:

Eine zusammenfassende Darstellung der erheblichen Umweltauswirkungen des Plans erfolgt entsprechend § 17 Abs. 1 UVwG im Textteil des Planentwurfs in Kap. 6.

Der Planentwurf liegt im Beteiligungszeitraum zudem zur Einsicht bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

  • Regionalverband Südlicher Oberrhein, EG Zimmer 04, Reichsgrafenstr. 19, 79102 Freiburg i. Br. (Sprechzeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 0761 70327-0),
  • Stadt Freiburg i. Br., Foyer des Beratungszentrums Bauen und Energie, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg i. Br. (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 7.30 bis 16.15 Uhr und Freitag 7.30 bis 15.00 Uhr),
  • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich 530 – Wirtschaft und Klima, Zimmer 028, Stadtstr. 3, 79104 Freiburg i. Br. (Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 0761 2187-5317),
  • Landratsamt Emmendingen, Fachbereich Bauleitplanung, Zimmer 145, Bahnhofstr. 2-4, 79312 Emmendingen (Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr),
  • Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Zimmer 208 A, Badstr. 20, 77652 Offenburg (Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 0781 805-9649).

Zum Planentwurf kann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis spätestens 27. Oktober 2023 zur Niederschrift, schriftlich oder elektronisch an landschaftsrahmenplan@rvso.de Stellung genommen werden.

Anregungen und Hinweise zum Planentwurf können Sie auch mit dem Rückmeldeformular direkt übermitteln


Nach Abschluss des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens sowie Beschluss der Verbandsversammlung über die Endfassung des Landschaftsrahmenplans wird dieser als eigenständiges Planwerk veröffentlicht.

Teil Raumanalyse (Stand 2013, nicht mehr aktuell)

Eine Erstfassung des Teils Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans wurde parallel zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2013 erarbeitet und bildete eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die Festlegungen des Fortschreibungsentwurfs des Regionalplans. Darüber hinaus lieferte die Raumanalyse Grundlagen für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Regionalplans im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (§ 2a LplG bzw. § 8 ROG).

Der Teil Raumanalyse in seiner Fassung 2013 nahm aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des Regionalplanentwurfs sowie des zugehörigen Umweltberichts zur Information als ergänzende Unterlage am förmlichen Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur 2017 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung des Regionalplans teil.

Die Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans (Stand September 2013) ist nicht mehr aktuell und nicht Teil der Fortschreibung des Plans. Sie findet sich mit allen zugehörigen Dokumenten (Textteil, Karten, ergänzende Dokumente) hier.

Weiterführende Informationen

  • Sitzungsvorlage für die Verbandsversammlung am 20.07.2023 (DS VVS 03/23)