Der gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2.1 Windenergie) ist am 08.12.2016 von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen und am 26.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Die Gesamtfortschreibung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigungserteilung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 22.09.2017 rechtskräftig geworden.
Ergänzende Dokumente:
Eine Übersicht über das förmliche Verfahren, Gremienbeschlussvorlagen und Planungsgrundlagen finden sie hier.