Die Teilfortschreibung Regionalplan Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.3 Abfallwirtschaft sowie Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren ist am 13.12.2018 als Satzung beschlossen und am 15.05.2019 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden.
Die Teilfortschreibung wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 31.05.2019 verbindlich.
Ergänzende Dokumente:
Eine Übersicht über das förmliche Verfahren, Gremienbeschlussvorlagen und Planungsgrundlagen finden sie hier.