Zielabweichungsverfahren bei Windkraftanlagen

23.02.2010

Wirtschaftsminister Pfister schließt sich der Rechtsauffassung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein an

Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg hat dieser Tage den Regierungspräsidien als den für die Durchführung sogenannter Zielabweichungsverfahren zuständigen Landesbehörden sowie den Regionalverbänden mitgeteilt, dass „zur Ermöglichung von Windkraftanlagen im Einzelfall Zielabweichungsverfahren stattfinden sollten, wo dies möglich und sinnvoll ist.“

Die seit Jahren gleichlautende Rechtsauffassung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein wird damit erstmals vom zuständigen Landesminister bestätigt.

Der Regionalplan Südlicher Oberrhein legt mittels rechtsverbindlicher Ziele der Raumordnung fest, in welchen Gebieten Windkraftanlagen errichtet werden dürfen und welche Bereiche im Übrigen freigehalten werden müssen. In begründeten Einzelfällen muss nach Auffassung des Verbandes – nach den einschlägigen Vorschriften des Landesplanungsgesetzes – jedoch auch von diesen rechtsverbindlichen Zielen abgewichen werden können – vorausgesetzt die Grünzüge des Regionalplans werden nicht verletzt.

Im Unterschied hierzu vertrat das Wirtschaftsministerium bisher die Rechtsauffassung, wonach eine Abweichung von einem als Ziel der Raumordnung festgelegten Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Hinblick auf die im Landesplanungsgesetz verankerte sogenannte „Schwarz-Weiß-Lösung“ regelmäßig die Grundzüge der Planung berühren würden und daher generell nicht möglich seien. Nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums werde an dieser Rechtsauffassung nun nicht mehr festgehalten.

Verbandsvorsitzender Otto Neideck begrüßte die Entscheidung des Ministers: „Wir freuen uns, dass der Wirtschaftsminister seine bisherige ablehnende Haltung aufgibt. In begründeten Einzelfällen können nun auch Zielabweichungsverfahren helfen, den angesichts des Klimawandels dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.“

„Für die beantragte Genehmigung einer Windkraftanlage auf der Gemarkung Freiamt sind durch diese Entscheidung des Ministers die planungsrechtlichen Hürden nun endgültig beseitigt,“ ist Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin sicher.

Weitere Hinweise zum Antrag auf Erteilung einer immissonsschutzrechtlichen Genehmigung einer Windkraftanlage „Scheerberg“ auf der Gemarkung Freiamt, vgl. Sitzungsvorlage DS PlA 03/10