29.02.2012
Stadt Herbolzheim muss Bebauungsplan anpassen
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat erstmals ein Planungsgebot gegenüber einer Gemeinde der Region erlassen. Am 23.02.2012 hat der Planungsausschuss einen entsprechenden Beschluss gegenüber der Stadt Herbolzheim gefasst. Bemerkenswert ist die Einstimmigkeit des Beschlusses.
Damit will der Regionalverband Südlicher Oberrhein verhindern, dass in Herbolzheim im ehemaligen Hela-Baumarkt ein Einzelhandelszentrum mit 3.100 qm Verkaufsfläche entsteht. Herbolzheim muss deshalb den Bebauungsplan „Kugelackern“ aus dem Jahr 1969 an die Vorgaben des Regionalplans anpassen. Außerdem muss die Stadt innerhalb von fünf Werktagen das Baugesuch der Firma F & K Immobilien Management GmbH zum Bau eines Einzelhandelszentrums sowie mögliche weitere Bauanträge zurückstellen. Gleichzeitig muss die Stadt eine Veränderungssperre erlassen, damit keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden können.
Das kurzfristige Handeln des Regionalverbandes ist notwendig geworden, da das Landratsamt Emmendingen andernfalls das Baugesuch auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans aus dem Jahr 1969 hätte genehmigen müssen, und zwar bis Mitte März 2012.
„Dieses Vorgehen ist mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landratsamt Emmendingen abgesprochen“, erläutert Verbandsvorsitzender Otto Neideck.
Gemäß der seit Januar 2011 rechtsverbindlichen Teilfortschreibung „Einzelhandelsgroßprojekte“ des Regionalplans 1995 sind Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten nur in den im Regionalplan festgelegten Vorranggebieten (zentrale Versorgungsbereiche) möglich. Der Standort des Hela-Baumarktes liegt fernab des zentralen Versorgungsbereiches, -d.h. der Innenstadt Herbolzheims- im Gewerbegebiet „Kugelackern“, das sich westlich der Bahnlinie an der L 111 befindet. Durch die beabsichtigte Nachnutzung des Baumarktes durch Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten wie z.B. einem Lebensmittelmarkt und einem Textildiscounter sind erhebliche negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Herbolzheim sowie der Nachbargemeinden zu erwarten, da das Vorhaben auf Kaufkraft aus diesen Bereichen abzielt. Zugleich bestehen im Umfeld des Hela-Geländes weitere Einzelhandelsbetriebe in ebenfalls nicht integrierter Lage mit zentrenrelevanten Sortimenten. Dies sind beispielsweise Lebensmittel, Drogerieartikel oder Bekleidung; in nicht unerheblichem Umfang.
„Die kommunale Planungshoheit hat für den Regionalverband einen außerordentlich hohen Stellenwert“, stellt Verbandsvorsitzender Otto Neideck klar. „Ebenso klar ist aber auch, dass sich die Kommunen an Gesetz und Regeln halten müssen. Das Planungsgebot ist eine Aufforderung an die Stadt Herbolzheim zu tun, wozu sie rechtlich verpflichtet ist“, macht der Verbandsvorsitzende deutlich.
„Der Erlass eines Planungsgebotes gemäß § 21 Landesplanungsgesetz ist ausnahmsweise und hoffentlich nur in diesem konkreten Fall erforderlich, da andernfalls die rechtsverbindlichen Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995, Teilfortschreibung Kapitel Einzelhandelsgroßprojekte, nicht erfüllt werden“, betont Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin. Im Unterscheid zu anderen Gemeinden in der Region hatte es die Stadt Herbolzheim, trotz mehrmaliger Aufforderung versäumt, den Bebauungsplan von 1969 an die seit Januar 2011 rechtsverbindlichen Ziele der Regionalplanung anzupassen.
„Wir sind zuversichtlich, dass die Stadt Herbolzheim unserem Planungsgebot innerhalb der gesetzten 5-Tagesfrist folgen wird. Anderenfalls müsste das Landratsamt Emmendingen im Wege der Kommunalaufsicht unserem Planungsgebot Geltung verschaffen,“ erläutert Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin.