04.11.2014
Windenergie: neuer Schwung durch regionales Plankonzept
Freiburg. Vielerorts im Land hat sich hinsichtlich des
Ausbaus der Windenergienutzung Ernüchterung breit gemacht. So ist der
erhoffte „Windenergie-Boom“ durch die von der Landesregierung initiierte
Änderung des Landesplanungsgesetzes bisher ausgeblieben.
Das
neue Landesplanungsgesetz sieht vor, dass die Regionalverbände nach wie
vor Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen sollen. Mit dem
frühzeitigen Verbot an die Regionalverbände Ausschlussgebiete
festzulegen haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten,
über Flächennutzungspläne weitere Gebiete für Windenergieanalgen
auszuweisen und damit gleichzeitig festzulegen, wo keine
Windenergieanlagen entstehen sollen. Dadurch sollten in kürzester Zeit
möglichst viele Gebiete für die Windenergienutzung entstehen. So strebt
das Land Baden-Württemberg an, dass bis zum Jahr 2020 10 % des Stroms
aus heimischer Windenergie erzeugt werden sollen. Dies entspricht
rechnerisch einem landesweiten Zubau von 1.200 Windkraftanlagen der
3-MW-Klasse.
„In der Praxis wurden im Jahr 2012 tatsächlich
lediglich 13 und 2013 sogar nur 12 Windenergieanlagen in ganz
Baden-Württemberg errichtet“, so Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin.
Durch eine Vielzahl an noch bestehenden Unwägbarkeiten, wie etwa dem
Artenschutz, konnte seit Anfang 2012 noch keine Stadt oder Gemeinde in
der Region Südlicher Oberrhein ein Flächennutzungsplanverfahren
Windenergie zur Genehmigungsreife bringen.
Der Regionalverband
Südlicher Oberrhein stellt am 13.11.2014 im Planungsausschuss sein
Plankonzept Windenergie für die Region vor. Der Verbandsvorsitzende Otto
Neideck zeigt sich erfreut, „dass es der Geschäftsstelle gelungen ist,
30 Vorranggebiete (1.600 ha) zu identifizieren, die hinsichtlich ihrer
wirtschaftlichen Nutzbarkeit und Konfliktarmut aus regionaler Sicht im
besonderen Maße für die Windenergienutzung geeignet sind“. Das
Plankonzept entspricht somit im vollen Umfang den Ausbauzielen des
Landes.
In der öffentlichen Planungsausschusssitzung im
Freiburger Rathaus ist hinsichtlich des Plankonzeptes nun über die
Durchführung des Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung der
Öffentlichkeit (Offenlage) abzustimmen. Vorgesehen ist, noch ab Dezember
2014 die Öffentlichkeit für einen Zeitraum von 3 Monate zu beteiligen.
„Durch
das Aufzeigen von regional besonders geeigneten Gebieten und das
Beteiligungsverfahren wollen wir neuen Schwung in die öffentliche
Diskussion zum Thema Windenergienutzung in der Region Südlicher
Oberrhein bringen. Insbesondere soll die gemarkungsübergreifende
Betrachtung von Standorten wieder einen stärkeren Fokus erhalten“, so
Karlin abschließend.