Regionalverband legt 30 Vorranggebiete für die Windenergienutzung vor

04.11.2014

Windenergie: neuer Schwung durch regionales Plankonzept

Freiburg. Vielerorts im Land hat sich hinsichtlich des Ausbaus der Windenergienutzung Ernüchterung breit gemacht. So ist der erhoffte „Windenergie-Boom“ durch die von der Landesregierung initiierte Änderung des Landesplanungsgesetzes bisher ausgeblieben.

Das neue Landesplanungsgesetz sieht vor, dass die Regionalverbände nach wie vor Vorranggebiete für die Windenergienutzung festlegen sollen. Mit dem frühzeitigen Verbot an die Regionalverbände Ausschlussgebiete festzulegen haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, über Flächennutzungspläne weitere Gebiete für Windenergieanalgen auszuweisen und damit gleichzeitig festzulegen, wo keine Windenergieanlagen entstehen sollen. Dadurch sollten in kürzester Zeit möglichst viele Gebiete für die Windenergienutzung entstehen. So strebt das Land Baden-Württemberg an, dass bis zum Jahr 2020 10 % des Stroms aus heimischer Windenergie erzeugt werden sollen. Dies entspricht rechnerisch einem landesweiten Zubau von 1.200 Windkraftanlagen der 3-MW-Klasse.

„In der Praxis wurden im Jahr 2012 tatsächlich lediglich 13 und 2013 sogar nur 12 Windenergieanlagen in ganz Baden-Württemberg errichtet“, so Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin. Durch eine Vielzahl an noch bestehenden Unwägbarkeiten, wie etwa dem Artenschutz, konnte seit Anfang 2012 noch keine Stadt oder Gemeinde in der Region Südlicher Oberrhein ein Flächennutzungsplanverfahren Windenergie zur Genehmigungsreife bringen.

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein stellt am 13.11.2014 im Planungsausschuss sein Plankonzept Windenergie für die Region vor. Der Verbandsvorsitzende Otto Neideck zeigt sich erfreut, „dass es der Geschäftsstelle gelungen ist, 30 Vorranggebiete (1.600 ha) zu identifizieren, die hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit und Konfliktarmut aus regionaler Sicht im besonderen Maße für die Windenergienutzung geeignet sind“. Das Plankonzept entspricht somit im vollen Umfang den Ausbauzielen des Landes.

In der öffentlichen Planungsausschusssitzung im Freiburger Rathaus ist hinsichtlich des Plankonzeptes nun über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens unter Einbeziehung der Öffentlichkeit (Offenlage) abzustimmen. Vorgesehen ist, noch ab Dezember 2014 die Öffentlichkeit für einen Zeitraum von 3 Monate zu beteiligen.

„Durch das Aufzeigen von regional besonders geeigneten Gebieten und das Beteiligungsverfahren wollen wir neuen Schwung in die öffentliche Diskussion zum Thema Windenergienutzung in der Region Südlicher Oberrhein bringen. Insbesondere soll die gemarkungsübergreifende Betrachtung von Standorten wieder einen stärkeren Fokus erhalten“, so Karlin abschließend.