Regionalplan 2030

21.12.2015

Gremien beraten merh als 4.600 Anregungen

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein wird sich in seiner Sitzung am 18.02.2016 mit dem Freiraumschutz befassen. Nach den Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung (12.03.2015) und zur Rohstoffsicherung (26.11.2015) wird damit ein dritter Meilenstein zur Fortschreibung des Regionalplans erreicht sein. Im Anschluss daran kann das zweite Offenlage- und Beteiligungsverfahren gestartet werden.

Vor mehr als zwei Jahren hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein einen Entwurf des Regionalplans beschlossen. Hierzu konnten die Städte und Gemeinden sowie Fachbehörden und Verbände, aber auch die Öffentlichkeit Stellung nehmen – und sie alle haben rege von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Insgesamt haben die Geschäftsstelle des Regionalverbands seit September 2013 rund 2 100 Stellungnahmen erreicht, fast 90 Prozent davon von Bürgerinnen und Bürgern sowie örtlichen Betrieben. Zusammen mit den teils sehr ausführlichen Äußerungen der Fachbehörden und -verbände summiert sich die Zahl der Einzelanregungen zum Planentwurf auf über 4 600.

Diese zu bearbeiten war, wie es Verbandsvorsitzender Otto Neideck in seiner Jahresbilanz ausdrückt, „eine große Herausforderung für die Verbandsverwaltung und eine Mammutaufgabe für die Damen und Herren Regionalräte“. Denn der 31-köpfige Planungsausschuss muss formal zu jeder vorgebrachten Anregung einen Beschluss fassen, ob diese im neuen Regionalplan berücksichtigt werden soll oder nicht. In zwei Sitzungen konnten im März 2015 zum regionalen Siedlungskonzept sowie im November 2015 zu den Standorten des Rohstoffabbaus bereits entsprechende Beschlüsse gefasst werden – zum Teil in bewusster Abweichung gegenüber der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

Hierzu zählt beispielsweise die Aufstufung der Städte Rheinau und Neuenburg am Rhein zu Unterzentren. Im zugehörigen Kapitel legt der Regionalplan fest, welche Gemeinden als sog. Zentrale Orte Versorgungsfunktionen für andere Gemeinden ihres Verflechtungsbereichs erbringen sollen. Nicht jede Ware oder Dienstleistung wird schließlich so häufig nachgefragt, dass es sich lohnt, sie in jeder Gemeinde anzubieten. Im Fall der beiden o. g. Brückenstädte am Rhein ist dabei die Frage, ob über das eigene Gemeindegebiet hinaus eine solche Versorgungsfunktion für die jeweiligen französischen Nachbargemeinden anerkannt werden kann. Auf Beschluss des Planungsausschusses am 12.03.2015 wird diese Frage bejaht, so dass das Ministerium sich nochmals mit der Aufstufung der beiden Städte zu Unterzentren beschäftigen werden muss.

Eine weitere Neuerung – sowohl gegenüber dem gültigen Regionalplan aus dem Jahr 1995 als auch gegenüber den bisherigen Einschätzungen der Landesverwaltung – ergibt sich in Bezug auf die Bestimmung des Wohnbauflächenbedarfs. Im neuen Regionalplan wird es eine wertvolle Orientierungshilfe geben, um zwischen der gesetzlich verankerten Reduzierung des Flächenverbrauchs (korrekterweise: der Inanspruchnahme bislang im Regelfall landwirtschaftlich genutzter Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke) und dem in Teilen unserer Region hohen Nachfrage nach Wohnraum abzuwägen. Anders als die vom Land veröffentlichten „Hinweise“ zum Wohnbauflächenbedarf bezieht sich das Modell des Regionalplans nicht auf eine Bevölkerungsprognose. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (Stichwort „Flüchtlingskrise“) aber auch aufgrund methodischer Schwierigkeiten bieten die bekannten Bevölkerungsvorausrechnungen keine tragfähige Grundlage für die Bauflä-chenpolitik der Gemeinden. Die zuletzt im März 2015 vom Planungsausschuss bestätigten Orientierungswerte des neuen Regionalplans verfolgen demgegenüber auch den regionalpo-litischen Auftrag, einen Ausgleich zwischen den verdichteten Bereichen im Großraum Freiburg und entlang der Rheintalbahn und den ländlichen Teilen der Region zu schaffen.

[Rohstoffsicherung, vgl. separate Pressemitteilung]

Planungsausschuss 18.02.2016

Diesen Beispielen folgend steht für die Sitzung des Planungsausschusses am 18.02.2016 nun an, abwägend über den Umgang mit (unter anderem) rund 3 000 Anregungen zum Freiraumschutz zu entscheiden. Neben allgemeinen Grundsätzen sind hierzu in der sog. Raumnutzungskarte des neuen Regionalplans Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sowie Vorranggebiete zur Sicherung von Wasservorkommen und Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz festgelegt.

Die Planungsgrundlagen für die im Regionalplan 1995 enthaltenen Festlegungen zum Freiraumschutz stammen weitgehend von Ende der 1970er Jahre. Neben rechtlichen Neuerungen, bspw. Aspekte des Biotopverbunds und der Anpassung an den Klimawandel stärker bei der Festlegung zu berücksichtigen, haben daher auch viele Fachbehörden darauf gedrängt, den regionalen Freiraumschutz neu zu konzipieren. Zu dem im September 2013 veröffentlichten Planentwurf wird in rund 600 Fällen eine Rücknahme des Freiraumschutzes (im Regelfall zugunsten einer Bebauung) gefordert, in mehr als doppelt so vielen Fällen sprechen sich die Einwender für eine Ausweitung der im Regionalplan vor Bebauung geschützten Bereiche aus.

Ein plakatives Beispiel für die zu leistende Abwägungsentscheidung stellt hier der Freiraumschutz auf der Gemarkung Freiburg dar. Der anerkannt hohe Wohnbauflächenbedarf des Oberzentrums kann mittelfristig nicht auf den bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Flächen befriedigt werden. Zahlreiche weitere Flächen scheiden mangels wirtschaftlicher Bebaubarkeit (Hanglagen) oder aufgrund fachrechtlicher Festlegungen (Naturschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat) aus. Seitens der Verbandsgeschäftsstelle ist daher (bereits im Juli 2013) vorgeschlagen worden, den bisherigen Regionalen Grünzug im Bereich der Dietenbachniederung (zwischen dem Stadtteil Rieselfeld und der Bundesstraße B 31) auf großer Fläche zurückzunehmen. Gleichzeitig wurde der Freiraumschutz für den Bereich südlich des Stadtteils Freiburg-St. Georgen aufrecht gehalten und in seiner Wirkmächtigkeit sogar gestärkt. Diese Abwägungsentscheidung wird mit den vorliegenden Stellungnahmen nochmals bekräftigt.

[Sicherung von Wasservorkommen,vgl. separate Pressemitteilung]

Verbandsvorsitzender Otto Neideck weiß um manche kommunalpolitische Befindlichkeit, die sich in den zur Beschlussfassung vorliegenden 2 700 Einzelanregungen wiederfinden wird. Für die anstehenden Sitzungen ist er dennoch optimistisch: „Ich bin sicher, dass unsere Damen und Herren Regionalräte sehr genau zwischen Kirchturm und regionaler Rahmensetzung, zwischen Wunschkonzert und tragfähigen Lösungen unterscheiden können.“ Fachbehörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 nochmals Gelegenheit, zum dann zweiten Planentwurf Stellung zu nehmen. Mit Blick auf das weitere Verfahren zeigt sich Verbandsdirektor Dieter Karlin zuversichtlich, dass die zweite Runde des Beteiligungsverfahrens deutlich schlanker gehalten werden kann. Somit eröffnen sich auch für den Regionalverband wieder mehr Möglichkeiten, über die Regionalplan-Fortschreibung hinaus Projekte der Regionalentwicklung betreiben zu können.