Regionalplan 3.0 rechtswirksam

22.09.2017

Neues Kursbuch der Region Südlicher Oberrhein

Durch Bekanntmachung der Genehmigung des Regionalplans Südlicher Oberrhein im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg ist der neue Regionalplan seit heute, 22. September 2017, rechtskräftig. Er löst damit den zwischenzeitlich mehr als 22 Jahre alten Regionalplan 1995 ab.

Mit der heute, 22. September 2017, öffentlich bekanntgemachten Genehmigung des Regionalplans Südlicher Oberrhein durch das Wirtschaftsministerium findet das über sechs Jahre währende Verfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region Südlicher Oberrhein seinen Abschluss. Verbandsdirektor Dieter Karlin ist sichtlich erfreut: „Dass der neue Regionalplan, einschließlich der erforderlichen Mitzeichnung der tangierten Ministerien, bereits rund sechs Monate nach Satzungsbeschluss genehmigt wurde, ist ein sehr positives Zeichen für die Region. Es zeigt aber auch, dass die Gremien und die Verwaltung des Regionalverbands gute Arbeit geleistet haben.“

Meilensteine der Regionalplan-Gesamtfortschreibung

  • 09.12.2010
    Aufstellungsbeschluss
  • 18.07.2013
    Feststellung des Offenlage-Entwurfs und Beginn des Beteiligungsverfahrens
  • 12.03.2015, 25.11.2015, 17.03.2016
    (kapitelweise) Feststellung des zweiten Offenlage-Entwurfs und Beginn des zweiten Beteiligungsverfahrens
  • 08.12.2016
    Feststellung des gesamtfortgeschrieben Regionalplans als Satzung
  • 26.06.2017
    Verbindlicherklärung durch das Ministerium Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
  • 14.09.207
    Beitrittsbeschluss zur Genehmigung
  • 22.09.2017
    Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg (Eintritt der Rechtskraft)

Mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurden sämtliche textliche und zeichnerische Festlegungen aktualisiert. „Als das neue Kursbuch der Region Südlicher Oberrhein wird der Regionalplan 3.0 die räumliche Entwicklung der zweitgrößten Region Baden-Württembergs bis ins Jahr 2030 und darüber hinaus prägen“, so der Verbandsvorsitzende, Otto Neideck.

Zu den fachlichen Neuerungen gehören unter anderem:

  • Orientierungswerte für den Wohn- und den gewerblichen Bauflächenbedarf: Mit eigenen Orientierungswerten setzt der Regionalplan den regionalpolitischen Auftrag um, die gewachsene Siedlungsstruktur zu stärken und einen Ausgleich zwischen „Stadt“, „Umland“ und „Land“ zu schaffen. Anders als die vom Land veröffentlichten Hinweise zum Wohnbauflächenbedarf bezieht sich das Modell des Regionalplans nicht auf eine Bevölkerungsprognose.

  • Aufstufung der Städte Rheinau und Neuenburg zu Unterzentren:
    Mit der Genehmigung des Regionalplans anerkennt das Land, dass die beiden Brückenstädte am Rhein Versorgungsfunktionen für ihre jeweiligen französischen Nachbargemeinden ausüben und noch weiter grenzüberschreitend ausbauen sollen. Erstmals als Zentraler Ort festgelegt werden darüber hinaus die Gemeinden Teningen und Merzhausen.

  • Neukonzeption der freiraumschützenden Festlegungen:
    Insbesondere zur Anpassung an den Klimawandel und zur Sicherung des Biotopverbunds war eine grundlegende Überarbeitung der Regionalen Grünzüge und Grünzäsuren vorzunehmen. Durch die kontinuierliche Abstimmung mit Fachbehörden sowie den Städten und Gemeinden kann eine Ausgewogenheit zwischen dem Erhalt landwirtschaftlicher und/oder naturschutzfachlich wichtiger Bereiche und Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbau und Gewerbe gewährleistet werden.

  • Zonierter Schutz der Grundwasservorkommen:
    Nachdem die bisherigen Regelungen den Schutz des überregional bedeutenden Grundwasservorkommens im Oberrheingraben nicht ausreichend sicherstellen konnten, sieht der neue Regionalplan nun erstmals nach Zonen gegliederte Vorranggebiete vor. Verbandsdirektor Dieter Karlin: „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Land den Regionalverband darin unterstützt, hier fachlich, planerisch und juristisch Neuland zu beschreiten.“ Der Verbandsvorsitzende, Otto Neideck, betont: „Der Regionalverband schafft hier die Grundlage und leistet Unterstützung für die Städte und Gemeinden zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserversorgung, einer elementare Aufgabe der Daseinsvorsorge.“

  • Langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung:
    Anders als beispielsweise bei der Planung von Verkehrswegen oder Siedlungen gibt es in Deutschland keine Rohstoffsicherungsgesetz oder eine entsprechende Fachplanung. Die Festlegung von Abbau- und Sicherungsgebie-ten an insgesamt 57 Standorten im Regionalplan schafft Planungssicherheit für die Abbauunternehmen und betroffene Landwirte. Zugleich wird der Abbau in möglichst konfliktarmen Standorten konzentriert.

Die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung wurde von der Gesamtfortschreibung des Regionalplans abgekoppelt (vgl. hierzu eigenständige Pressemitteilung und Beschlussvorlagen zur Sitzung des Planungsausschusses am 6. Juli 2017).

Mit Beschluss vom 14. September 2017 hat sich die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein der Genehmigung des Wirtschaftsministeriums angeschlossen. Ein solcher Beitrittsbeschluss war erforderlich, weil die ursprünglich vorgesehene Festlegung eines Vorranggebiets für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte am Standort Unterer Lerchacker in Emmendingen vom Ministerium von der Verbindlichkeit ausgenommen wurde.

Alle rund 2.000 Einwender, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren zusammen rund 5.500 Einzelanregungen zu den Planentwürfen an den Regionalverband übermittelt haben, wurden im Juli und August 2017 darüber informiert, wie mit ihren Anregungen und Hinweisen im Einzelnen umgegangen wurde.

Der Rechtsverbindliche Regionalplan steht zur Verfügung.