28.12.2018
18 Mal Vorrang für die Windenergie
Knapp ein Jahr nachdem der Regionalverband Südlicher Oberrhein den Satzungsbeschluss zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung im Schwarzwald gefasst hat, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg am 19. Dezember 2018 die Genehmigung dafür erteilt. Mit der heutigen öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger erhalten die Festlegungen nun Rechtskraft. Verbandsvorsitzender Otto Neideck: „Es ist uns gelungen, in den Höhenlagen des Schwarzwalds 18 Gebiete mit zusammen rund 900 Hektar Größe festzulegen, die hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit und Konflikt¬armut aus regionaler Sicht im besonderen Maße für die Windenergienutzung geeignet sind“. Der stellvertretende Verbandsdirektor, Fabian Torns, ergänzt: „Mit diesen 18 Vorranggebieten schaffen wir Planungsrecht für über 50 zusätzliche Windkraftanlagen innerhalb der Region. Damit könnte in etwa eine Verdopplung des derzeitigen Energieertrags aus Windenergieanlagen am südlichen Oberrhein erreicht werden.“
Das sowohl vom Regionalverband als auch von der Stadt Elzach geplante Vorranggebiet am Gschasikopf, in dem Raum für mindestens fünf Windenergieanlagen bestanden hätte, wurde aufgrund entgegenstehender naturschutzrechtlicher Vorschriften von der Verbindlichkeit ausgenommen. Nach Auffassung des Landes würden durch die Errichtung von Windenergieanlagen in diesem Gebiet große Flächen der Auerhuhn-Lebensstätten erheblich beeinträchtigt. Schadenbegrenzungsmaßnahmen oder eine Ausnahmeerteilung seien für das etwa 200 Hektar große Gebiet nicht möglich. Der Verbandsvorsitzende Otto Neideck betont: „Der Wegfall dieses großen, windreichen Gebiets wurde fraktionsübergreifend bedauert. Weniger aus Überzeugung denn aus pragmatischen Gründen, nämlich um die Rechts- und Planungssicherheit für die Windenergienutzung in den anderen Gebieten zu schaffen, ist die Verbandsversammlung der Genehmigung schließlich beigetreten.“
In der Praxis können die Städte und Gemeinden mit ihren Planungen oder Maßnahmen nun keinen Ausschluss von Windkraftanlagen innerhalb der Windgebiete des Regionalverbands erwirken. Windkraftanlagen sind aber auch außerhalb dieser Gebiete weiterhin unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die derzeitige „Flaute“ beim Zubau neuer Windkraftanlagen – 2018 wurden in der Region gerade mal zwei neue Anlagen errichtet – lässt sich damit jedoch nicht erklären: „Am Willen des Regionalverbands und der Kommunen lag es nicht, dass der Ausbau der Windenergie in unserer Raumschaft stark ins Stocken geraten ist. Die Windprojekte sind noch immer in großem Maße von den Förderbedingungen des Bundes abhängig, durch die derzeit vor allen Projekte in Norddeutschland einen Zuschlag erhalten“, betont Neideck.
Neben den 18 Windvorranggebieten wurden mit der nun rechtskräftigen Teilfortschreibung auch nochmals so viele „Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege“ in den Hochlagen des Schwarzwalds festgelegt. Hierbei handelt es sich um Bereiche außerhalb bestehender Schutzgebiete, in denen der Schutz der biologischen Vielfalt jetzt Vorrang vor anderen Raumnutzungen genießt. Der seit dem 22. September 2017 rechtsgültige Regionalplan der dritten Generation wird somit um zwei bisher fehlende Bausteine komplettiert.
Den Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung vorausgegangen sind zwei umfassende Offenlage- und Beteiligungsverfahren. Hierbei sind von Seiten der Fach-behörden und Verbände sowie aus der Bürgerschaft rund 1 000 Einzelanregungen zu den Planentwürfen vorgetragen worden. Alle Einwender werden im neuen Jahr darüber informiert, wie mit ihren Anregungen und Hinweisen im Einzelnen umgegangen wurde.
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht aus der Verbandsversammlung, dem politischen Hauptorgan, und der Geschäftsstelle. Die 80 Mitglieder der Verbandsversammlung werden vom Gemeinderat der Stadt Freiburg sowie den Kreistagen der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis gewählt. Die Regionalrätinnen und -räte repräsentieren die geografische Vielfalt und parteiliche Zusammensetzung der Region. Das regionale „Parlament“ wählt den hauptamtlichen Verbandsdirektor für acht Jahre.
Plan- und Impulsgeber
Der gesetzliche Auftrag des Regionalverbands umfasst die Regionalplanung, die Landschaftsrahmenplanung sowie Maßnahmen zur Stärkung der teilräumlichen Entwicklung, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Institutionen und zur Abstimmung raumbedeutsamer Maßnahmen. Als kommunale Institution unterstützt und berät der Regionalverband die Städte und Gemeinden in allen planungsrelevanten Fragen. Er versteht sich bei der Vertretung regional bedeutsamer Interessen gegenüber Bund und Land als „Sprachrohr der Region“.
Weitere Informationen im Internet:
Regionalplan-Teilfortschreibung Kapitel 4.2.1 Windenergie
www.rvso.de/de/regionalplanung/Regionalplan.php