Energiewende

04.11.2022

Regionalverband bekennt sich zur Energiewende. Rahmenbedingungen und Planungsinstrumente bleiben umstritten.

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat sich in seiner Sitzung am 27.10.2022 in Au (Hexental) mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes sowie des Landesplanungsgesetzes befasst und dazu zwei Stellungnahmen beschlossen (vgl. DS PlA 06/22).

Bekenntnis zur Energiewende 

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein sieht die Notwendigkeit einer raschen und umfassenden Transformation der Energiesysteme in Richtung Dezentralität und Klimaneutralität. „Wir stimmen den auf Bundes- und Landesebene gesetzten Ausbaupfaden für die Wind- und die Solarenergie grundsätzlich zu. Nicht nachvollziehen können wir jedoch, dass sich Land und Bund zur Umsetzung dieser Ziele auf die Festlegung von Flächenanteilen kaprizieren“, betonte der Verbandsvorsitzende Otto Neideck. Er stellte dabei auf die Ziele der Landesregierung (zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen) und der Bundesregierung (in Baden-Württemberg 1,8 Prozent der Fläche allein für die Windenergie) ab. „Differenzierte Mengenziele über die installierbare Leistung erscheinen uns erfolgversprechender und würden zu raumverträglicheren Lösungen beitragen“, so Neideck. 

Die Ziele müssen umsetzbar und erreichbar sein

„Der vorliegende Entwurf des Klimaschutzgesetzes weist eine Reihe neuer plakativer Zielsetzungen auf. Mit Blick auf Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit auf Ebene der Regionen, der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden fordern wir mehr Realitäts- und mehr Praxisnähe“, stellte Verbandsmitglied Bruno Metz für die CDU-Fraktion heraus. Für Kai-Achim Klare (SPD) zählt hierzu auch, dass sich die „Unterstützung und Förderungen des Landes nicht länger auf vorbereitende und konzeptionelle Arbeiten sowie auf Modellprojekte beschränken darf“. Dies sei heute viel zu oft der Fall..

Vorrang für versiegelte Flächen 

„Wenn man sich die globale Lage vor Augen führt, darf die Energiewende nicht auf Kosten der Landwirtschaft, der Nahrungs- und Futtermittelproduktion gehen. Bevor die Flächeninanspruchnahme durch Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ausgeweitet wird, sind die in großer Zahl vorhandenen versiegelten Flächen, also vor allem Dachflächen, Parkplätze und so weiter, zu nutzen“, war sich Valentin Doll sicher. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die kommunalen Zugriffsmöglichkeiten und Rechtsmittel hierfür zu stärken“, so der Vorsitzende der Fraktion Freie Wähler. 

Landesplanungsgesetz

Die aktuell im Landtag diskutierte Änderung des Landesplanungsgesetzes hat sowohl zustimmende Worte als auch Missmut bei den Verbandsmitgliedern ausgelöst. Ausdrücklich unterstützt wurde unter anderem die vorgesehene Ergänzung der Leitvorstellungen für die Raumentwicklung um die Aspekte Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Diese Belange werden damit zukünftig noch deutlicher in den Planungen des Landes und der Regionalverbände Berücksichtigung finden.

Auf Unverständnis traf dagegen der vorgesehene Planungsauftrag, wonach die Regionalverbände die Regionalen Grünzüge unverzüglich für die erneuerbaren Energien   öffnen sollen. Der Gesetzentwurf einschließlich seiner kurzen Begründung ließen nicht ausschließen, so Verbandsdirektor Wolfgang Brucker, dass der Gesetzgeber hiermit eine vollständige Öffnung der Regionalen Grünzüge für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen beabsichtige. „Das hieße nichts anderes als den Verzicht auf eine Abwägung mit anderen Belangen. Eine solche Auslegung erscheint rechtlich fragwürdig und wird von uns fachlich klar abgelehnt“, erläuterte Brucker in der Sitzung. 

„Regionale Grünzüge sind für vielfältige Themen wichtig und notwendig: Naherholung, Landwirtschaft, Biotopverbund und vieles andere. Gerade PV-Anlagen lassen sich gut in den Siedlungsbestand integrieren. Wenn man damit schon in die freie Fläche ausweicht, dann sollte dies möglichst ohne Eingriff in die regionalen Grünzüge erfolgen“, forderte Angelika Schwarz-Marstaller, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. „Auch mit Blick auf die Akzeptanz des massiven Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist eine räumliche Lenkung der Anlagenstandorte und gleichzeitig das Freihalten schützenswerter Landschaftsteile weiterhin erforderlich“, so Schwarz-Marstaller weiter.

„Auch unter der Prämisse eines zügigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien muss der Landesgesetzgeber anerkennen, dass die Abwägungsentscheidung über die räumliche und inhaltliche Ausgestaltung der Regionalen Grünzüge den Regionalverbänden überlassen bleiben muss“, hob der Verbandsvorsitzende Neideck abschließend hervor. Die raumordnerische Zulässigkeit von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb der Regionalen Grünzüge zu erweitern, soll unter anderem Gegenstand der kommenden Teilfortschreibungen werden.