13.03.2025
Planungsverfahren werden ein Stückweit schneller, robuster und digitaler
Der Landtag Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Novellierung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Dieses bildet zusammen mit dem Raumordnungsgesetz des Bundes die wichtigste Rechtsgrundlage für die Landes- und Regionalplanung.
Verbandsdirektor Wolfgang Brucker begrüßt die Novelle: „Mit dem neuen Landesplanungsgesetz werden Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Regionalplans ein Stückweit schneller, robuster und digitaler.“ Dazu zählen etwa folgende Neuerungen:
Die Änderungen treten nach Verkündung im Gesetzblatt in den nächsten Wochen in Kraft.
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