Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet

13.03.2025

Planungsverfahren werden ein Stückweit schneller, robuster und digitaler

Der Landtag Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 die Novellierung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Dieses bildet zusammen mit dem Raumordnungsgesetz des Bundes die wichtigste Rechtsgrundlage für die Landes- und Regionalplanung.

Verbandsdirektor Wolfgang Brucker begrüßt die Novelle: „Mit dem neuen Landesplanungsgesetz werden Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Regionalplans ein Stückweit schneller, robuster und digitaler.“ Dazu zählen etwa folgende Neuerungen:

  • An die Stelle der Genehmigung der Regionalpläne tritt künftig ein Anzeigeverfahren, was die Zeiträume bis zur Rechtskraft der Regionalpläne verkürzen kann.
  • Bestimmte formale Fehler im Planungsverfahren werden in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass der gesamte Plan ungültig wird. Es wird mehr Möglichkeiten geben, diese Fehler nachträglich zu korrigieren.
  • Veröffentlichungen und Bekanntmachungen erfolgen künftig vorrangig über das Internet und nur ergänzend in anderer Form wie etwa der Einsichtnahme in den Räumen einer Behörde.

Die Änderungen treten nach Verkündung im Gesetzblatt in den nächsten Wochen in Kraft.

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