Regionalplan-Teilfortschreibung „Solarenergie“ als Satzung beschlossen

15.05.2025

Planerische Grundlage für die Energiewende am Südlichen Oberrhein

Die Mitglieder der Verbandsversammlung der Region Südlicher Oberrhein haben heute, 15. Mai 2025, in Offenburg die Teilfortschreibung „Solarenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein als Satzung beschlossen. Mit dieser Fortschreibung  werden die gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg erfüllt, wonach mindestens 0,2 % der Regionsfläche für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auszuweisen und Regionale Grünzüge für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu öffnen sind.

Bundes- und Landesregierung haben in den letzten Jahren zahlreiche gesetzliche Neuerungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht und Änderungen im Naturschutz-, Planungs- und Baurecht vorgenommen. Es obliegt nun den zwölf Regionalverbänden, Gebiete für die Windenergienutzung und für die Solarenergienutzung auf Freiflächen festzulegen.

Kern der nun beschlossenen Regionalplan-Fortschreibung bilden die Gebietsfestlegungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Zwischen Achern im Norden und Auggen im Süden werden im Regionalplan damit 87 sogenannte „Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ auf insgesamt 1 125 Hektar festgelegt. Dies entspricht 0,28 % der Gesamtfläche der Region Südlicher Oberrhein.

Verbandsvorsitzender Dr. Kai-Achim Klare: „Die Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-PV-Anlagen öffnen überwiegend bislang ausgeschlossene Bereiche im Regionalplan. Wir erweitern damit die Handlungsspielräume der Kommunen. Das ist uns, neben dem vom Land gegebenen Planungsauftrag, ein wichtiges Anliegen gewesen.“ Verbandsdirektor Wolfgang Brucker betont daher auch, dass es sich bei den Gebietsdarstellungen nicht um eine Potenzialkarte für die PV-Nutzung in der Region handele, sondern in erster Linie um eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten. „Die Städte und Gemeinden steuern den Ausbau der Solarenergienutzung in der Regel weiterhin im Rahmen ihrer Bauleitplanung – auch außerhalb der Vorbehaltsgebiete“, so Brucker.

Mit der Teilfortschreibung „Solarenergie“ werden zudem zahlreiche Grundsätze zum raumverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien neu gefasst und die Regionalen Grünzüge sowohl für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als auch für Windkraftanlagen geöffnet.

Dem heutigen Beschluss gingen seit Ende November 2022 umfangreiche Arbeiten und Abstimmungen voraus. Ein Offenlage- und Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2024 durchgeführt. Über die zahlreichen Stellungnahmen wurde ebenfalls im Rahmen der Sitzung beraten. Knapp 400 Abwägungsvorschläge waren dabei zu beschließen.

Die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat nun drei Monate Zeit, rechtliche Einwendungen zu erheben, bevor der fortgeschriebene Regionalplan in Kraft treten kann.

Regionalplanerische Gebietsfestlegungen für Windkraftanlagen folgen im Rahmen der separaten Teilfortschreibung „Windenergie“ zu einem späteren Zeitpunkt und nach Durchführung eines erneuten Offenlage- und Beteiligungsverfahrens.