Handelsmonitor Oberrhein

Im Rahmen des Handelsmonitors Oberrhein wurde im 1. Halbjahr 2017 eine Vollerhebung des Einzelhandelsbestands in den Regionen Südlicher Oberrhein und Mittlerer Oberrhein durchgeführt.


Anhand des Handelsmonitors wurde evaluiert, wie effektiv die landes- und regionalplanerischen Steuerungsinstrumente im Bereich des großflächigen Einzelhandels, insbesondere die vier regionalplanerischen Ge- und Verbote (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot) wirken. Ein Vergleich mit der Einzelhandelsentwicklung im Département Bas-Rhin komplettiert die Untersuchung.

Projektpartner waren neben den beiden Regionalverbänden Südlicher Oberrhein und Mittlerer Oberrhein die Industrie- und Handelskammern Südlicher Oberrhein und Karlsruhe sowie der Handelsverband Südbaden. Das Projekt wurde vom Land Baden Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Die gegenüber dem Vorläuferprojekt („Deutsch-Französisches Handelsobservatorium“) 2008 vorgenommene Erweiterung des Untersuchungsraums wurde von der Stadt Freiburg sowie den sieben Mittel- und Unterzentren aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald kofinanziert.

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