Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 die Ergänzung des Regionalplans um das Kapitel Abfallwirtschaft als Satzung festgestellt. Damit wurde das Aufstellungs- und Beteiligungsverfahrens abgeschlossen und der seit 22.09.2017 rechtsgültige „Regionalplan 3.0“ ergänzt. Nun ist das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau am Zug, auch diesen Teil des neuen Regionalplans zu genehmigen.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 21. Juni 2018 die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 3.0, Kapiteln 4.3 Abfallwirtschaft und damit verbunden Änderungen in den Kapiteln 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen Sitzungsvorlage DS PlA 10/2018.
Beteiligungsmöglichkeiten
In der Zeit vom 16. Juli 2018 bis 16. August 2018 fand die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 3.0, Kapitel 4.3 Abfallwirtschaft sowie der Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren statt.
Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht konnte jedermann gegenüber dem Regionalverband Südlicher Oberrhein bis zum 16. August 2018 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch Stellung nehmen.
Träger öffentlicher Belange (vgl. Verteilerliste) wurden gebeten, ihre Stellungnahme umgehend, spätestens bis 9. Oktober 2018 abzugeben.
Nach Ablauf der o.g. Fristen waren alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
Bekanntmachungstext Öffentlichkeitsbeteiligung
Anhörungsunterlagen in digitaler Fassung
Alle Unterlagen des Offenlage-Entwurfs zu denen eine Stellungnahme abgegeben wurden, finden Sie hier zum Download:
Die in diesem Verfahren angegebenen personenbezogenen Daten wurden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit e) der Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 9 Abs. 1 ROG i.V.m. § 12 Abs. 1 LplG unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein Datenschutzerklärung verarbeitet.
Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat am 21. Juni 2018 die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein 3.0, Kapiteln 4.3 Abfallwirtschaft und damit verbunden Änderungen in den Kapiteln 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen Sitzungsvorlage DS PlA 10/2018.
Am 13.12.2018 hat die Verbandsversammlung über sämtliche im Rahmen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens eingegangenen Einzelanregungen Abwägungsbeschlüsse gefasst und die Teilfortschreibung als Satzung beschlossen Sitzungsvorlage DS VVS 11/18.
Die mit dieser Teilfortschreibung ergänzten Festlegungen Kapitel 4.3 Abfallwirtschaft sowie Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren bestehen aus
Die Planunterlagen werden dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Genehmigung vorgelegt. Rechtskraft erhält die Teilfortschreibung mit Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Alle Einwender werden nach der Genehmigung über die Behandlung ihrer Stellungnahmen informiert.
Die öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgt am 31.05.2019. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat die Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel 4.3 Abfallwirtschaft sowie Kapitel 3.1.1 Regionale Grünzüge und 3.1.2 Grünzäsuren am 15.05.2019 genehmigt.
Alle Einwender wurden im Juni 2019 schriftlich über die Behandlung ihrer Stellungnahme informiert.
Stellungnahmen von Privatpersonen sind in dem Verfahren keine eingegangen.