Mit der Teilfortschreibung
„Windenergie“ des Regionalplans Südlicher Oberrhein ist beabsichtigt, Vorranggebiete
für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festzulegen.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 30.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung „Windenergie“ beschlossen (vgl. DS VVS 18/22).
Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit zu unterrichten. Eine öffentliche Bekanntmachung wurde auf der Homepage veröffentlicht. Hinweise und Informationen zur Teilfortschreibung „Windenergie“ konnten bis zum 22.02.2023 per E-Mail an wndrvsd abgegeben werden.