Regionalplanänderung „Holzwerk Rötenbach“

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans Südlicher Oberrhein für die Erweiterung des Holzwerks Rötenbach (Gemeinde Friedenweiler, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald)

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat am 09.02.2023 gemäß § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans Südlicher Oberrhein für die Erweiterung des Holzwerks Rötenbach (Gemeinde Friedenweiler, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) gefasst. Mit der Änderung ist beabsichtigt, dem Vorhaben entgegenstehende Festlegungen (Plansatz 2.4.2.1 Abs. 1 – Ziel der Raumordnung) und ggf. weitere zu ändern.

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesem Verfahren zur Änderung des Regionalplans zu unterrichten, noch bevor ein Entwurf der Planänderung vorliegt. Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 LplG. Erst zu diesem weiteren Verfahrensschritt wird ein Entwurf der Planänderung vorliegen. Über die Möglichkeit zur Stellungnahme zu dem Entwurf der Planänderung wird zu gegebener Zeit erneut informiert.

Freiburg, den 28.02.2023
Wolfgang Brucker
(Verbandsdirektor)