Regionalplan Südlicher Oberrhein (Stand Juni 2019)

Der Regionalplan (ohne Kapitel 4.2.1 Windenergie)  ist am 8.12.2016 als Satzung beschlossen und am 26.06.2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigt worden. Er ist seit 22.09.2017 verbindlich. Nach 1980 und 1995 ist es der dritte Regionalplan der Region Südlicher Oberrhein. Er löst den bisherigen Regionalplan 1995 mit seinen zahlreichen Nachträgen ab.

Ergänzende Dokumente zu gebietskonkreten Festlegungen:


Bild Publikation Regionalplan Südlicher Oberrhein