Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein

Die Landschaftsrahmenplanung ist eine rechtlich unverbindliche Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Ihre Aufgabe ist die Darstellung und Begründung der überörtlichen fachlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für Natur und Landschaft. Die Planinhalte werden dabei aus umwelt- und naturschutzfachlicher Perspektive entwickelt und sind nicht mit anderen Belangen und Raumnutzungsansprüchen abgewogen. Wie die Regionalplanung stellt sie eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Regionalverbände in Baden-Württemberg dar (§ 10 Abs. 1 BNatSchG und § 11 Abs. 2 NatSchG). Als umwelt- und freiraumbezogene Abwägungsgrundlage für die Regionalplanung, aber auch als Informations- und Arbeitsgrundlage für kommunale Planungen, Fach- und Vorhabenplanungen sowie Fachverwaltungen wendet sich der Landschaftsrahmenplan an ein breites Spektrum von Akteuren.

Inhalt und Aufgaben des Landschaftsrahmenplans

Im Mittelpunkt des Landschaftsrahmenplans stehen die raumbezogenen Aspekte von Umwelt, Natur und Landschaft sowohl bezüglich ihrer belebten als auch unbelebten Teile. Der regionalen Planungsebene entsprechend erfolgt dabei eine großräumige, überörtliche Betrachtung im Maßstab 1 : 50.000.

Inhaltlich gliedert sich der Landschaftsrahmenplan in die Teile:

  • Raumanalyse: Bestandsaufnahme und –bewertung des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft in der Region,
  • Zielkonzept: Darstellung und Begründung der für die Region konkretisierten fachlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
  • Maßnahmenkonzept: Darstellung der Schwerpunkte und Potenziale für Entwicklungsmaßnahmen in ausgewählten Handlungsfeldern.

Als gutachterlicher Fachplan bietet der Landschaftsrahmenplan ein umfassendes Angebot an Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen zu einem breiten Spektrum raumbezogener Aspekte von Natur und Landschaft. Mit seinem überörtlichen Fokus kann er vertiefende örtliche Betrachtungen nicht ersetzen, hierfür aber orientierende Grundlagen bereitstellen. Über seine Grundlagenfunktion für die Regionalplanung hinaus besitzt der Landschaftsrahmenplan vor allem Bedeutung als

  • rahmengebende Grundlage und Arbeitshilfe für die örtliche Landschaftsplanung, die Bauleitplanung (mit zugehörigen Umweltprüfungen) sowie für weitere Aufgaben der kommunalen Planungsträger, wie beispielsweise kommunale Biotopverbundpläne,
  • Beurteilungsgrundlage für Umweltauswirkungen raumbedeutsamer (Groß-) Vorhaben,
  • Fachgrundlage für vertiefende thematische Maßnahmenkonzepte sowie unterschiedliche Aufgaben der Umweltverwaltung und Fachplanungsträger.

Offenlageentwurf zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans (Juli 2023)

Die inzwischen veraltete und nicht mehr den inhaltlichen Anforderungen entsprechende Erstfassung des Landschaftsrahmplans Südlicher Oberrhein wurde 1989 veröffentlicht.

Am 20.07.2023 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein den Entwurf des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein sowie die Durchführung des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens beschlossen, das vom 28.08.2023 bis einschließlich 27.10.2023 stattfand.

Die Dokumente des Planentwurfs sowie eine Kurzfassung in Deutsch und Französisch finden Sie hier:

Eine zusammenfassende Darstellung der erheblichen Umweltauswirkungen des Plans erfolgt entsprechend § 17 Abs. 1 UVwG im Textteil des Planentwurfs in Kap. 6.

Nach Abschluss der Auswertung der im Rahmen des Offenlage- und Beteiligungsverfahrens eingegangenen Rückäußerungen wird die Verbandsversammlung die Endfassung des fortgeschriebenen Landschaftsrahmenplans beschließen. Anschließend wird sie als eigenständiges Planwerk veröffentlicht.

Teil Raumanalyse (Stand 2013, nicht mehr aktuell)

Eine Erstfassung des Teils Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans wurde parallel zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans 2013 erarbeitet und bildete eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die Festlegungen des Fortschreibungsentwurfs des Regionalplans. Darüber hinaus lieferte die Raumanalyse Grundlagen für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Regionalplans im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (§ 2a LplG bzw. § 8 ROG).

Der Teil Raumanalyse in seiner Fassung 2013 nahm aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des Regionalplanentwurfs sowie des zugehörigen Umweltberichts zur Information als ergänzende Unterlage am förmlichen Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur 2017 abgeschlossenen Gesamtfortschreibung des Regionalplans teil.

Die Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans (Stand September 2013) ist nicht mehr aktuell und nicht Teil der Fortschreibung des Plans. Sie findet sich mit allen zugehörigen Dokumenten (Textteil, Karten, ergänzende Dokumente) hier.

Weiterführende Informationen

  • Sitzungsvorlage für die Verbandsversammlung am 20.07.2023 (DS VVS 03/23)