Als ökologische und freiraumbezogene Grundlage des Regionalplans und zahlreicher Fachplanungen ist der Landschaftsrahmenplan eine der Kernaufgaben des Regionalverbands. Er ist eine Voraussetzung für den Erhalt der grünen und blauen Infrastruktur sowie unseres landschaftlichen Kapitals.
Die Aufstellung und Fortschreibung eines Landschaftsrahmenplans ist Pflichtaufgabe der Regionalverbände (§ 17 (3) Naturschutzgesetz Baden-Württemberg). In diesem Sinne stellt die Landschaftsrahmenplanung in Verbindung mit der Regionalplanung eine rechtlich verpflichtende Kernaufgabe der Regionalverbände dar, die eine Voraussetzung für die Umsetzung der in § 1 Raumordnungsgesetz vorgegebenen Leitvorstellung der "nachhaltigen Raumentwicklung" sowie für eine dauerhaft umweltgerechte räumliche Entwicklung der Region bildet.
Der Landschaftsrahmenplan ist ein eigenständiger querschnittsorientierter Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Seine Aussagen sind gutachterlich und entfalten selbst keine unmittelbare Rechtswirkung. Erst nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Belangen können sie durch Übernahme in den Regionalplan eine rechtliche Verbindlichkeit erlangen. Neben seiner wesentlichen Aufgabe als ökologische und freiraumplanerische Informations- und Abwägungsgrundlage für die Aufstellung und Umsetzung des Regionalplans, kommen dem Landschaftsrahmenplan als fachliches Analyse- und Planungskonzept im regionalen Maßstab folgende weitere wichtige Funktionen zu:
Durch die Bereitstellung fundierter fachlicher Planungs- und Abwägungsgrundlagen trägt der Landschaftsrahmenplan maßgeblich zur inhaltlichen Qualität und Rechtssicherheit der räumlichen Gesamtplanung bei und entlastet die örtliche Planungsebene bei der Grundlagenermittlung.
Inhaltlich erstreckt sich der Landschaftsrahmenplan auf die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klima und Luft, Arten und Lebensräume sowie Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung. Der Landschaftsrahmenplan gliedert sich in folgende Arbeitsschritte und Teile:
Die Erstfassung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein wurde 1989 aufgestellt.
Am 04.12.2003 hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes beschlossen, den Landschaftsrahmenplan Südlicher Oberrhein fortzuschreiben.
Der Teil Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans wurde parallel zur laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans erarbeitet und bildet eine wesentliche Abwägungsgrundlage für die Festlegungen des Fortschreibungsentwurfs des Regionalplans. Darüber hinaus liefert die Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans Grundlagen für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Regionalplans im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (§ 2a LplG bzw. § 9 ROG).
Der Teil Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans nimmt aus Gründen der Nachvollziehbarkeit des Regionalplanentwurf sowie des zugehörigen Umweltberichts zur Information als ergänzende Unterlage am förmlichen Offenlage- und Beteiligungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans teil.
Die Raumanalyse des Landschaftsrahmenplans (Stand September 2013) kann mit allen zugehörigen Dokumenten (Textteil, Karten, ergänzende Dokumente) hier runtergeladen werden.
Die übrigen Teile des Landschaftsrahmenplans werden separat erarbeitet. Nach ihrer Fertigstellung wird ein eigenes förmliches Offenlage- und Beteiligungsverfahren für den Landschaftsrahmenplan entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 17 (2) NatSchG) durchgeführt und seine Endfassung als eigenständiges Planwerk veröffentlicht.
Auch nach Aufstellung der fortgeschriebenen Fassung des Landschaftsrahmenplans Südlicher Oberrhein wird die Aufgabe der Landschaftsrahmenplanung nicht abgeschlossen sein. Vielmehr handelt es sich um eine in enger Zusammenarbeit mit den Planungsträgern in der Region kontinuierlich und prozesshaft weiter zu entwickelnde Planungsaufgabe. Die Beratung der kommunalen Planungsträger im Hinblick auf die örtliche Landschaftsplanung sowie die auch für die Bauleitplanung verpflichtende Strategische Umweltprüfung (SUP) wird dabei einen besonderen Stellenwert einnehmen.
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