Das zentrale planerische Instrument zur Koordination der Raumnutzungen enthält rechtsverbindliche Vorgaben zur Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Infrastruktur. Damit gibt der Regionalplan den Rahmen für die kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten vor und sichert eine nachhaltige Raumentwicklung.
Regionalplan Südlicher Oberrhein (Stand Juni 2019)
Hinweis: Diese Veröffentlichung einer konsolidierten Fassung ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich sind allein die
die jeweils als Satzung festgestellt und genehmigt wurden.
Ergänzende Information zu gebietskonkreten Festlegungen:
Übersicht Regionale Grünzüge