Der Regionalverband verfolgt das Ziel, die Mobilität in der Region Südlicher Oberrhein nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Mit der Planung von überörtlichen Radschnellwegen soll der Radverkehr in der Region auch für größere Entfernungen attraktiv werden. Die neue und innovative Radverkehrsinfrastruktur soll insbesondere Berufspendelnde dazu bewegen, den alltäglichen Weg zur Arbeit häufiger mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Um einschätzen zu können, ob in der Region Südlicher Oberrhein Potenziale für die Planung von Radschnellwegen vorhanden sind, wurde 2016 eine Potenzialanalyse (s. Veröffentlichungen) bei externen Gutachtern in Auftrag gegeben. Insgesamt wurden 17 Korridore in der Region untersucht.
Auf Basis dieser Ergebnisse hat der Regionalverband
zwischen 2017 und 2019 für bereits fünf Korridore vertiefende
Machbarkeitsstudien (s. Veröffentlichungen) erarbeiten lassen. Drei dieser Korridore wurden
zwischenzeitlich von Baulastträgern übernommen und sollen in den nächsten
Jahren gebaut werden. Zwischen
2021 und 2022 wurden fünf weitere Korridore im Auftrag des Regionalverbands
anhand von Machbarkeitsstudien untersucht. Mit Fertigstellung der Studien hat das Ministerium für
Verkehr Baden-Württemberg im Oktober 2022 für alle Korridore aus der zweiten
Tranche entschieden, dass die Baulastträgerschaft und damit die konkreten
Umsetzungsmodalitäten bei den Landkreisen sowie den Städten Freiburg und
Offenburg liegen.
Zusammengerechnet ergäbe sich damit ein durchgängiges 220 km langes Radschnellwegenetz für die Region. Anhand der nachfolgenden Karte kann der aktuelle Staus der jeweiligen Korridore abgelesen werden.
Aktueller Status der vom Regionalverband untersuchten Korridore
(Klicken Sie auf die jeweiligen Korridore/Pinnadeln um mehr
zu erfahren)
Die Radschnellverbindung wurde 2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung zwischen Offenburg und Achern beim Landkreis Ortenaukreis. Innerhalb der Ortsdurchfahrt Offenburg liegt die Baulastträgerschaft bei der Stadt Offenburg. Zwischen Achern und Bühl sowie Achern und Rheinau liegen die Potenziale im Durchschnitt dagegen unter 2.000 Radfahrten/Tag wodurch die grundsätzlichen Anforderungen an eine Radschnellverbindung in Baden-Württemberg nicht erfüllt werden. Für die beiden Teilabschnitte nördlich und westlich von Achern empfiehlt die Machbarkeitsstudie daher zwar einen Ausbau, allerdings nicht im Qualitätsstandard einer Radschnellverbindung.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Der Ortenaukreis hat zwischenzeitlich die Federführung (Baulastträgerschaft) zur Realisierung des Radschnellwegs übernommen. Hinsichtlich der Potenziale erfolgte 2020 eine Ergänzende Untersuchung zur Machbarkeitsstudie durch den Regionalverband. In Folge haben der Bund und das Land bereits 87,5 Prozent der Planungskosten für den Radschnellweg zugesichert.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Das Land hat die Strecke nicht in seine Baulastträgerschaft übernommen und die tangierten Gemeinden Friesenheim und Hohberg haben bisher keinen Bedarf für den Radschnellweg gesehen. Der Regionalverband behält die untersuchte Verbindung im Blick und bleibt mit allen Städten und Gemeinden dieses Korridors im Gespräch.
Die Radschnellverbindung wurde 2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung bei den Landkreisen Emmendingen und Ortenaukreis.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Im Jahr 2019 erfolgte die Stabübergabe des Radschnellwegs an das Regierungspräsidium Freiburg, da das Land aufgrund der sehr hohen Potenziale die Baulastträgerschaft übernommen hat. Der aktuelle Sachstand der weiteren Planung findet sich auf der projekteigenen Internetseite www.breisgau-y.de.
Der Abschnitt der Radschnellverbindung von Freiburg nach Umkirch/March wurde 2017/2018 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des Regionalverbands erfolgreich untersucht. Der weiterführende Abschnitt von Umkirch/March nach Breisach wurde 2021/2022 im Rahmen einer weiteren Machbarkeitsstudie mit ebenfalls positiven Ergebnissen untersucht. Die Studien wurden mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der zweiten Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung zwischen Freiburg und Breisach beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg liegt die Baulastträgerschaft bei der Stadt Freiburg.
Die Radschnellverbindung wurde
2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie
erfolgreich untersucht. Die
Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung
der Studie entscheidet nun das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über
die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung. Nach
Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für
die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung
zwischen Freiburg und Kirchzarten beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg liegt die Baulastträgerschaft bei der
Stadt Freiburg.
Die Radschnellverbindung wurde
2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie
erfolgreich untersucht. Die
Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach
Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für
die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der
Radschnellverbindung zwischen Freiburg und Bad Krozingen beim Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald. Innerhalb der Ortsdurchfahrt Freiburg liegt die
Baulastträgerschaft bei der Stadt Freiburg. Zwischen Bad Krozingen und Müllheim
liegt das Potenzial im Durchschnitt dagegen unter 2.000 Radfahrten/Tag wodurch
die grundsätzlichen Anforderungen an eine Radschnellverbindung in
Baden-Württemberg nicht erfüllt werden. Für den Teilabschnitt südlich von Bad
Krozingen empfiehlt die Machbarkeitsstudie daher zwar einen Ausbau, allerdings
nicht im Qualitätsstandard einer Radschnellverbindung.
Die Radschnellverbindung wurde 2018/2019 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Hinsichtlich der Potenziale erfolgte 2020 eine Ergänzende Untersuchung zur Machbarkeitsstudie. In Folge hat das Land aufgrund der sehr hohen Potenziale die Baulastträgerschaft für den Abschnitt Offenburg – Strasbourg übernommen und wird zeitnah in die Planung einsteigen.
Die Radschnellverbindung wurde 2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung zwischen Offenburg und Achern beim Landkreis Ortenaukreis. Innerhalb der Ortsdurchfahrt Offenburg liegt die Baulastträgerschaft bei der Stadt Offenburg. Zwischen Achern und Bühl sowie Achern und Rheinau liegen die Potenziale im Durchschnitt dagegen unter 2.000 Radfahrten/Tag wodurch die grundsätzlichen Anforderungen an eine Radschnellverbindung in Baden-Württemberg nicht erfüllt werden. Für die beiden Teilabschnitte nördlich und westlich von Achern empfiehlt die Machbarkeitsstudie daher zwar einen Ausbau, allerdings nicht im Qualitätsstandard einer Radschnellverbindung.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Der Ortenaukreis hat zwischenzeitlich die Federführung (Baulastträgerschaft) zur Realisierung des Radschnellwegs übernommen. Hinsichtlich der Potenziale erfolgte 2020 eine Ergänzende Untersuchung zur Machbarkeitsstudie durch den Regionalverband. In Folge haben der Bund und das Land bereits 87,5 Prozent der Planungskosten für den Radschnellweg zugesichert.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Das Land hat die Strecke nicht in seine Baulastträgerschaft übernommen und die tangierten Gemeinden Friesenheim und Hohberg haben bisher keinen Bedarf für den Radschnellweg gesehen. Der Regionalverband behält die untersuchte Verbindung im Blick und bleibt mit allen Städten und Gemeinden dieses Korridors im Gespräch.
Die Radschnellverbindung wurde 2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung bei den Landkreisen Emmendingen und Ortenaukreis.
Die Radschnellverbindung wurde 2017/2018 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Im Jahr 2019 erfolgte die Stabübergabe des Radschnellwegs an das Regierungspräsidium Freiburg, da das Land aufgrund der sehr hohen Potenziale die Baulastträgerschaft übernommen hat. Der aktuelle Sachstand der weiteren Planung findet sich auf der projekteigenen Internetseite www.breisgau-y.de.
Der Abschnitt der Radschnellverbindung von Freiburg nach Umkirch/March wurde 2017/2018 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie des Regionalverbands erfolgreich untersucht. Der weiterführende Abschnitt von Umkirch/March nach Breisach wurde 2021/2022 im Rahmen einer weiteren Machbarkeitsstudie mit ebenfalls positiven Ergebnissen untersucht. Die Studien wurden mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung der zweiten Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung zwischen Freiburg und Breisach beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg liegt die Baulastträgerschaft bei der Stadt Freiburg.
Die Radschnellverbindung wurde
2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie
erfolgreich untersucht. Die
Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach Fertigstellung
der Studie entscheidet nun das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg über
die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für die Verbindung. Nach
Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für
die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der Radschnellverbindung
zwischen Freiburg und Kirchzarten beim Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg liegt die Baulastträgerschaft bei der
Stadt Freiburg.
Die Radschnellverbindung wurde
2021 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie
erfolgreich untersucht. Die
Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Nach
Fertigstellung der Studie hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
über die Baulastträgerschaft und damit die konkreten Umsetzungsmodalitäten für
die Verbindung entschieden. Demnach liegt die Baulastträgerschaft der
Radschnellverbindung zwischen Freiburg und Bad Krozingen beim Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald. Innerhalb der Ortsdurchfahrt Freiburg liegt die
Baulastträgerschaft bei der Stadt Freiburg. Zwischen Bad Krozingen und Müllheim
liegt das Potenzial im Durchschnitt dagegen unter 2.000 Radfahrten/Tag wodurch
die grundsätzlichen Anforderungen an eine Radschnellverbindung in
Baden-Württemberg nicht erfüllt werden. Für den Teilabschnitt südlich von Bad
Krozingen empfiehlt die Machbarkeitsstudie daher zwar einen Ausbau, allerdings
nicht im Qualitätsstandard einer Radschnellverbindung.
Die Radschnellverbindung wurde 2018/2019 im Rahmen einer vom Regionalverband beauftragten Machbarkeitsstudie erfolgreich untersucht. Die Studie wurde mit 80 Prozent der Kosten vom Land gefördert. Hinsichtlich der Potenziale erfolgte 2020 eine Ergänzende Untersuchung zur Machbarkeitsstudie. In Folge hat das Land aufgrund der sehr hohen Potenziale die Baulastträgerschaft für den Abschnitt Offenburg – Strasbourg übernommen und wird zeitnah in die Planung einsteigen.
Radschnellwege verlaufen geradlinig, ohne enge Kurven sowie getrennt vom Kfz- und Fußverkehr. Sie weisen keine ungesicherten Querungen und idealerweise keine größeren Steigungen auf. Die Fahrbahn besteht aus einer witterungsunabhängigen Oberfläche und ist mindestens 3 (Einrichtungsverkehr) bzw. 4 Meter (Zweirichtungsverkehr) breit, um sicheres Überholen zu ermöglichen. Radschnellwege sind für Reisegeschwindigkeiten von mindestens 20 km/h ausgelegt. Der Fokus liegt jedoch nicht auf hohen Geschwindigkeiten, sondern vielmehr auf einem direkten, gleichmäßigen und möglichst konfliktfreien Vorankommen der Radfahrenden. Radschnellwege werden das ganze Jahr hindurch regelmäßig gereinigt und verfügen über eine wegweisende Beschilderung.
Weitere Informationen des Landes Baden-Württemberg (Landesweite Potenzialanalyse, Leitfaden, Standards und Fördergrundsätze) finden Sie hier.
Radschnellwege bieten insbesondere den Berufspendlern völlig neue Qualitäten. Die Möglichkeit, mit gleichbleibender Fahrgeschwindigkeit und relativ niedrigem Energiebedarf störungsfrei und sicher voranzukommen, erhöht die Bereitschaft im alltäglichen Berufsverkehr auch mittlere Strecken zwischen fünf und 15 Kilometern mit dem Fahrrad zurückzulegen. Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern sowie häufiges Bremsen und Anfahren an Kreuzungen gehören der Vergangenheit an. Da auf Radschnellwegen höhere Reisegeschwindigkeiten erzielt und größere Distanzen zurückgelegt werden können, eignen sie sich auch ideal für E-Bikes und Pedelecs. Durch die Attraktivität der neuartigen Infrastruktur werden neue Nutzergruppen generiert und der Radverkehrsanteil insgesamt gesteigert. Dies führt insbesondere auf der Straße zu einer Entlastung der Hauptverkehrsachsen. Dadurch geht die Stauanfälligkeit zurück und es werden Schadstoffemissionen und Lärmbelastungen reduziert. Da durch Radschnellwege auch im Hinblick auf Tourismus, Freizeit und Sport sowie Lastentransporte neue Qualitäten erreicht werden, erfährt die regionale Nahmobilität insgesamt eine Attraktivitätssteigerung.
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien Freiburg –
Müllheim, Freiburg – Kirchzarten, Lahr – Emmendingen sowie
Appenweier – Bühl mit Verbindung nach Rheinau – Gambsheim werden
vorgestellt (DS VVS 03/22 / Beschlüsse / Pressemitteilungen: Freiburg – Müllheim, Freiburg – Kirchzarten, Lahr – Emmendingen, Appenweier – Bühl)