Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalverbands und setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen. Als Wahlorgane agieren der Landrat und die Kreisräte der drei Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis sowie der Oberbürgermeister des Stadtkreises Freiburg und der Gemeinderat der StadtFreiburg. Diese wählen die Mitglieder nicht aus ihrer Mitte, sondern aus der Mitte der Regionsbevölkerung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Durch die Mitglieder sollen die geografische Vielfalt und die parteiliche Zusammensetzung repräsentiert werden. Entsprechend der derzeitigen Einwohnerzahl des Verbandsgebiets hat die Verbandsversammlung 80 Mitglieder.
Dieses
regionale "Parlament" wählt als seinen Repräsentanten, den
ehrenamtlichen Vorsitzenden, für fünf Jahre und für die Vorbereitung und den
Vollzug seiner Beschlüsse den hauptamtlichen Direktor auf acht Jahre. Der
Regionalverband versteht sich auf Grundlage dieser politischen Legitimation
gegenüber Bund und Land als ein "Sprachrohr der Region".
Durch die kommunale Ausrichtung der Verbandsversammlung berät der Regionalverband über die Planung hinaus Städte und Gemeinden in der Region. Der Regionalverband ist damit auch eine kommunale Service-Einrichtung.