Das zentrale planerische Instrument zur Koordination der
Raumnutzungen enthält rechtsverbindliche Vorgaben zur Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Infrastruktur.
Als ökologische und freiraumbezogene Grundlage des Regionalplans
und zahlreicher Fachplanungen ist der Landschaftsrahmenplan eine der
Kernaufgaben des Regionalverbands.
Wie soll ein Raum genutzt werden und wie nicht? Und wer
legt fest, wo und wie viele neue Wohngebiete entstehen werden, wo sich ein
Supermarkt oder Möbelhaus niederlässt, wo Grünzonen dauerhaft als solche zu
erhalten sind?