Regional- und Landesplanung in dynamischen Zeiten

18.10.2023

Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu Gast beim Regionalverband

„Regional- und Landesplanung in dynamischen Zeiten“ – unter diesem Titel tauschten sich die Mitglieder des Planungsausschusses in der Sitzung am 12.10.2023 in Kehl über aktuelle Fragen der Raumplanung aus (vgl. DS PlA 13/23). Gregor Gölz, Leiter des Referats Regionalplanung und Energiewende im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW), stand den Regionalrätinnen und Regionalräten in Vertretung von Ministerialdirigentin Ulrike Kessler Rede und Antwort zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans und zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Gölz zeigte sich davon überzeugt, dass die Regionalverbände als „Kenner der Verhältnisse vor Ort“ die Stärken und Schwächen ihrer Region genau benennen und wichtige Impulsgeber sowohl bei der Neuaufstellung als auch der Umsetzung des Landesentwicklungsplans sein können.

Ein Fokusthema des neuen Landesentwicklungsplans wird das „Flächensparen“ sein. Landespolitische Zielsetzung ist es, die Flächeninanspruchnahme auf 2,5 Hektar pro Tag zu begrenzen und bis 2035 die Netto-Null zu erreichen. Aktuelle Zahlen zeigen auf, dass der durchschnittliche Flächenverbrauch zwar weit unter den Werten der Nullerjahre, mit 4,6 Hektar pro Tag 2022 jedoch weiterhin deutlich über den Zielmarken liegt (vgl. auch Anlage zu DS PlA 14/23). Diese rückläufige Entwicklung soll mit dem neuen Landesentwicklungsplan, den Instrumenten des Flächenmanagements und dem „Aktionsplan Flächensparen“ landesseitig weiter unterstützt werden.

Ziel des vom MLW erarbeiteten Gesetzesentwurfs zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes sei es, das Planaufstellungs- und Genehmigungsverfahren zu verschlanken und zu beschleunigen, so Gölz. Leitend seien dabei vier Grundvorstellungen: Digitalisierung, Beschleunigung, Harmonisierung und Innovation. Beispielsweise würden Pläne, in denen formale Fehler auftreten, besser abgesichert werden. Eine Beteiligung der Regionalverbände im Zuge des Gesetzgebungsverfahren wurde angekündigt, ein konkreter Zeitraum für die Anhörung konnte jedoch noch nicht in Aussicht gestellt werden.

Der anschließende Austausch mit den Regionalrätinnen und Regionalräten zeigte das große Spektrum an Handlungserfordernissen einerseits und Problemstellungen andererseits, denen die Regionalverbände und viel mehr noch die Städte und Gemeinden in Fragen der planerischen und baulichen Entwicklung gegenüberstehen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf verschiedene bislang nicht umgesetzte Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag verwiesen, etwa die Einführung sogenannter Flächen-Scouts bei den Regionalverbänden und die Erhebung der Innenentwicklungspotenziale (vgl. auch DS PlA 14/23).

Erfreulich sei, dass die Regionalverbände für die regionalplanerische Umsetzung der bundes- und landesgesetzlichen Zielsetzungen für den Ausbau der Wind- und der Solarenergie 2023 und 2024 zusätzliche Zuschüsse in Höhe von rund 208.000 Euro erhalten. Gleichzeitig wurde der Wunsch artikuliert, die Zuschüsse entsprechend des Koalitionsvertrags zu verstetigen. Der Verbandsvorsitzende Otto Neideck lobte abschließend die Zusammenarbeit mit dem MLW und betonte, dass „wir immer ein offenes Ohr für unsere Planungsüberlegungen bei Frau Ministerin Razavi gefunden haben und finden“. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein fühle sich im Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen gut aufgehoben.