Das zentrale planerische Instrument zur Koordination der
Raumnutzungen enthält rechtsverbindliche Vorgaben zur Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Infrastruktur.
Als ökologische und freiraumbezogene Grundlage des Regionalplans
und zahlreicher Fachplanungen ist der Landschaftsrahmenplan eine der
Kernaufgaben des Regionalverbands.