21.02.2012
Land stellt Regionalverbänden von 2012 bis 2014 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung
Am 15.02.2012 hat der Landtag den Staatshaushaltsplan 2012 verabschiedet. Demnach wird das Land den Regionalverbänden für ihre Aufgabe als „regionale Kompetenzzentren Windkraftplanungen“ von 2012 bis 2014 jährlich 200.000 Euro zur Verfügung stellen.
Verbandsvorsitzender Otto Neideck begrüßt dies sehr: „Dies ist eine deutliche Anerkennung der langjährigen Planungskompetenz und -leistungen der Regionalverbände bei der Windkraftplanung.“
„Der Regionalverband wird, unabhängig von den durch das Land noch festzulegenden Rahmenbedingungen die Nutzung der Windenergie weiter aktiv fördern und in enger Abstimmung mit den Gemeinden weitere Vorranggebiete ausweisen“, betont Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin.
Eine vom Regionalverband im November 2011 durchgeführte Umfrage zum Thema Windkraft bei den Gemeinden brachte ein eindeutiges Ergebnis. „Fast 90% der Gemeinden möchten, dass wir ihnen als kommunale Planungsträger unterstützend und beratend zur Seite stehen. Diesen Wunsch nehmen wir als regionaler Planungsträger gerne auf“, bestätigt Verbandsvorsitzender Otto Neideck. Erste Abstimmungsgespräche mit Gemeinden haben bereits stattgefunden, ebenso wie ein halbtägiges Seminar mit Planungsbüros, die für die Gemeinden der Region tätig sind. „Die Resonanz war sehr positiv“, zeigt sich Verbandsdirektor Dr. Dieter Karlin erfreut.
Der Regionalverband kann bei seinen weiteren Windkraftplanungen auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen. So wurden bereits 2010 im Rahmen einer Summarischen Prüfung 15 Suchräume ermittelt, die sich grundsätzlich als neue Vorranggebiete eignen.
„Ein Weiterführen der planerischen Vorarbeiten innerhalb des formellen Verfahrens soll aber erst erfolgen, wenn die inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Land feststehen,“ stellt Verbandsvorsitzender Otto Neideck klar.
Mit der Ausweisung von interkommunal abgestimmten und raumordnerisch geprüften Vorranggebieten entlastet und beschleunigt der Regionalverband kommunale Bauleitplanverfahren sowie die Genehmigungsverfahren. Damit wird Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen, Investoren und Betreiber gewährleistet.