Regionalverband tritt Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei

21.07.2023

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Südlicher Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 den Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ beschlossen.

Ziel der Initiative ist es, die Anordnung von Tempo 30 für die Kommunen und die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu vereinfachen. „Die Möglichkeit, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen zu können, wo es notwendig bzw. sinnvoll ist, muss bei den Kommunen liegen.“, betont der Vorsitzende des Regionalverbands Südlicher Oberrhein, Otto Neideck. Dies stärke die kommunale Selbstverwaltung.

Um dies zu erreichen, müssen auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Derzeit legt der Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. „Das momentan gültige Straßenverkehrsrecht hindert die Städte und Gemeinden, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerhalb der Ortslagen so anzuordnen, wie es unter Abwägung aller relevanten menschen- und umweltbezogenen, verkehrlichen und städtebaulichen Belange angemessen wäre. Dies führt am Ende zu einem unübersichtlichen Schilderwald und Flickenteppich“, so Verbandsdirektor Wolfgang Brucker.

Bundesweit unterstützen bisher bereits 859 Gemeinden, Städte und Landkreise die Initiative. Durch den gefassten Beschluss sei man der erste Regionalverband, der Mitglied der Initiative wird, freut sich Brucker.